Bereits Mitte August haben die Fraktionen Die LINKE, SPD und B90/Die Grünen im Sächsischen Landtag beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, das im Januar 2010 vom Sächsischen Landtag beschlossene Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) für nichtig zu erklären. Den Antrag stellte der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Poscher von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Welche Gründe die sächsischen Oppositionsparteien anführen und warum diese Klage notwendig ist, ist im folgenden nachzulesen.
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