Razzien und 129-Verfahren gegen die linke Szene

In Sachsen und Brandenburg kam es am 12.4. zu Hausdurchsuchungen in linken Zusammenhängen. Betroffen von den Maßnahmen sind ingesamt 17 Personen, dabei wurden von der Polizei insgesamt 21 Wohnungen und Geschäftsräume in Dresden, Leipzig, Niesky, Grimma, Machern, Senftenberg und Finsterwalde durchsucht.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt Medienangaben zufolge wegen des Verdachts auf Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 Stgb). Ziel der Durchsuchungen war es, Beweismittel zu sichern, um den Beschuldigten vermeintliche Übergriffe auf Nazis nachzuweisen.

Zwischen 4 und 5 Uhr betraten die Beamten des LKA die Wohnung der Betroffenen aus Leipzig und durchsuchte die Räumlichkeiten. Anschließend nahmen sie einen der Betroffen mit aufs Revier, ein anderer wurde etwas später vor seinem Wohnhaus gewaltsam zu Boden gestreckt und ebenfalls mit auf die Wache genommen. Gegen alle wird wegen „Bildung krimineller Vereinigungen“ ermittelt.
Der § 129 StGB dient bekanntermaßen der weitreichenden Durchleuchtung von politischen Strukturen und ist ein Gesinnungsparagraph, der vor allem gegen die politische Linke eingesetzt wird.

In einem Beitrag in der Leipziger Internetzeitung vom 12.4.11 wird die Sachlage analysiert.

Am 12.4. fand in Leipzig eine Soli-Demonstration statt. 500 Menschen bekundeten ihren Unmut über die Kriminalisierung & Durchleuchtung linker Strukturen, die mit Verfahren nach § 129 unwillkürlich intendiert wird.

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