Ratsversammlung 23.1. – Anfragen zu Connewitz und Ausstellung des Verfassungsschutz

In der Januar-Sitzung am 23.1.2013 werden im Rahmen der einstündigen Fragestunde an den Oberbürgermeister auch drei Anfragen zu den Themen  Streetball-Platz am Connewitzer Kreuz, Intention des Testprojektes „Intelligente LED-Straßenbeleuchtung“ in Connewitz und zur  Ausstellung „In guter Verfassung“ des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), die im Dezember im Neuen Rathaus zu sehen war, beantwortet

An dieser Stelle seien die Anfragen dokumentiert, Antworten werden nachgereicht:

* Streetballplatz-Anlage am Connewitzer Kreuz, Anfrage Nr. V/F748/13, Fraktion DIE LINKE

Im Zuge des Baus einer Kindertagesstätte in der Biedermannstraße 23 musste im Jahr 2008 der dort angesiedelte Bolzplatz weichen. Die NutzerInnen wendeten sich in der Frage der Errichtung eines Ersatzplatzes an den Oberbürgermeister und wurden in der Folge zumindest in die Gestaltung des Ersatzplatzes einbezogen. Der anfängliche Plan der Neueröffnung eines Streetballplatzes am Connewitzer Kreuz am 9.5.2010 konnte nicht eingehalten werden, da dem Verwaltungsgericht ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wegen Lärmbelästigung vorlag. Das Verwaltungsgericht hat im September 2010 entschieden und die Berücksichtigung der Interessen zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmemissionen beauflagt. Infolge dessen fallen unter anderem die Errichtung einer Tischtennisanlage und Kletterwand weg. Auf Anfrage der Linksfraktion vom 18.5.2011 berichtete die Verwaltung erneut von Rechtsmitteln, die AnwohnerInnen gegen den Baubeginn der Streetball-Anlage eingelegt haben. Im Dezember 2011 wurde die Grünfläche, in die die Streetballanlage integriert werden soll, fertiggestellt.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der Stand des juristischen Verfahrens, das zum erneuten Stopp des Baubeginns der Streetballanlage am Connewitzer Kreuz geführt hat?
2. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?
3. Hält die Stadtverwaltung noch an dem avisierten Streetball-Anlagen-Standort im vorderen Bereich der Biedermannstraße am Connewitzer Kreuz fest?
4. Wie wird die Kommunikation mit den Jugendlichen, die seinerzeit NutzerInnen des Platzes in der Biedermannstraße waren und in die Suche des neuen Standortes einbezogen wurden, gewährleistet?
5. Wird der Streetballplatz, so er am geplanten Standort errichtet wird, im Beobachtungsbereich der polizeilichen Videokamera am Connewitzer Kreuz sein? Wenn ja, wie beurteilt die Stadtverwaltung die permanente Beobachtung von sich sportlich betätigenden Jugendlichen?

 

* Testprojekt „Intelligente LED-Straßenbeleuchtung“ in Connewitz, Anfrage Nr. V/F739/12, SR Juliane Nagel 

Im Rahmen der Fachtagung „Stadtlicht 2012“ wurde am 27.11.2012 der Prototyp eines LED-Beleuchtungssystems präsentiert, das ab Januar 2013 in Leipzig getestet werden soll.

Ich bitte in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Kenntnis hat die Stadt Leipzig über die Auswahl des Testgebietes für die „Intelligente LED-Straßenbeleuchtung“? Warum wurde der Ortsteil Connewitz ausgewählt?
2. War die Stadtverwaltung an der Auswahl des Testgebietes beteiligt? Wenn ja, welche Ämter bzw. Gremien?
3. Haben bei der Auswahl des Testgebietes Aspekte der Kriminalitätsprävention und der Unfallvermeidung eine Rolle gespielt?
Gibt es in Bezug auf Kriminalität in Connewitz einen erwiesenen Zusammenhang zwischen Lichtverhältnissen und Tat-Zeitpunkten?
Gibt es in Bezug auf das Unfallgeschehen in Connewitz einen erwiesenen Zusammenhang mit den Lichtverhältnissen?
4. Wer finanziert das Projekt?
5. Wann endet das Projekt? Werden die LED-Leuchten nach Ablauf der Testphase wieder abgebaut? Werden die BewohnerInnen des Stadtteils in diese Entscheidungen einbezogen? Wenn ja, wie?

* Anfrage “Ausstellung „In guter Verfassung“ des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), V/F749/13, Fraktion DIE LINKE
siehe hier

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