Gestern beschlossen die EU-Innenminister*innen die Anwendung der sogenannten „Massenzustrom-Richtlinie“. Geflüchtete aus der Ukraine erhalten damit einen speziellen Schutzstatus, der bis zu drei Jahre gilt. Solange müssen sie kein Asylverfahren durchlaufen. Die Richtlinie wird damit seit ihrem Inkrafttreten 2001 zum ersten Mal angewendet. Allerdings sind ganze Personengruppen vom Beschluss ausgenommen, etwa Menschen aus Drittstaaten, die in der Ukraine studiert oder gearbeitet haben und keinen langfristen Aufenthalt dort hatten.
Das ist ein Skandal meine ich: „Historischer Beschluss des Europäischen Rats schließt bestimmte Menschen aus – Bund muss handeln!“ weiterlesen