Die Härtefallkommission soll die letzte Option für diejenigen Menschen sein, die ein Bleiberecht bekommen sollten, aber in den Wirren des Aufenthaltsrechts verlorengegangen sind. Bei einem positiven Votum der Kommission wird der Innenminister ersucht, der betroffenen Person eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Nach aktuellem Stand der in 2020 begonnen und teils in 2021 erst abgeschlossenen Verfahren hat Innenminister Roland Wöller fünf Ersuchen der Kommission abgelehnt (von insgesamt 48 Ersuchen zum Stand 03.02.2021, Drucksache 7/5044). Im Jahr 2019 hatte er ein Ersuchen abgelehnt, 2018 keines. Mein Statement: „Sächsischer Innenminister Wöller brüskiert zunehmend die Härtefallkommission – fünf Fälle abgelehnt“ weiterlesen