Die Stimme des Sächsischen Ausländerbeauftragten ist viel zu selten hören, wenn es um die Wahrung der Rechte von Migrant*innen geht

Meine Rede zur Aussprache über die Jahresberichte des Sächsischen Ausländerbeauftragten 2018 und 2019 im Plenum des Sächsischen Landtages am 03. Februar 2021.

Es sind schwierige Zeiten, in denen wir heute über die Jahresberichte des Sächsischen Ausländerbeauftragten und die Lage der eingewanderten Menschen in Sachsen sprechen. Denn Corona trifft auch diese heterogene Gruppe von Mitmenschen besonders hart.

Denn, und das lässt sich aus den Statistiken der Berichte des Sächsischen Ausländerbeauftragten: Migrantinnen und Migranten sind in Sachsen stärker von Armut betroffen. Und der Effekt ist kaum anders als bei hier geborenen, ökonomisch benachteiligten Menschen: Die prekäre Lebenssituation verschärft sich. Es fehlt am nötigsten, die sowieso zu kleine Wohnung wird schnell zu eng, Homeschooling ist mangels Endgeräten und stabilem Internetzugang schwer zu bewerkstelligen. Wenn Eltern die deutsche Sprache nicht oder nur schlecht sprechen, sind es gerade Kinder mit Migrationsgeschichte, die noch stärker belastet werden. Gerade sie brauchen stabile Ansprechpersonen außerhalb des familiären Kreises.

Besonders hart traf und trifft die Situation die, die in Sammelunterkünften leben müssen. Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen müssen klar als Virenschleudern bezeichnet werden, das sagt sogar das Robert-Koch-Institut. Für die, die darin leben müssen, ist ihr direktes Lebensumfeld das größte Gesundheitsrisiko. Dass es im Frühjahr keine nachgewiesenen Covid-19-Infektionen in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete gab, ist reines Glück. Inzwischen sieht die Situation anders aus. In den Erstaufnahmeeinrichtungen in der Bremer Straße in Dresden und in Dölzig wurden auch in Sachsen komplette Einrichtungen unter Quarantäne gestellt.

Und es gab Proteste: Aufgrund mangelnder Information, mangelnder Hygienemaßnahmen und der Unmöglichkeit ausreichend Abstand zu halten. Bewohner*innen verschiedener Erstaufnahmeeinrichtungen forderten mit Briefen, Demonstrationen und auch Klagen die Umverteilung aus den Massenunterkünften.

Corona war bei der Kritik an den Unterbringungsverhältnissen „nur“ ein Auslöser: Lange Verweildauern, schlechte Verkehrsanbindung, mangelnde vollwertige Bildungsangebote und Gesundheitsversorgung, limiertertes oder kein Internet und zum Nichtstun Verdammt sein: diese Probleme verschärften sich durch die Pandemie, sind aber hausgemacht.

Es ist wichtig, dass in diesem Jahr der Teil des Heim-TÜV entsteht, der die Bedingungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in den Blick nimmt und es ist essentiell, dass die Perspektive der Menschen, die dort leben müssen, einen gewichtigen Platz einnimmt. Dass genau diese Perspektive in den letzten Heim-TÜVs fehlte, wurde an dieser Stelle schon vehement kritisiert. Gut, dass sie, Herr Mackenroth, sich dieser Kritik angenommen haben und die Betroffenensicht in der nächsten Untersuchung Platz finden soll. Wir hoffen inständig, dass es infolge dessen auch zu den dringend notwendigen Änderungen in diesen Unterkünften kommt.

Wenn wir über Armut und Einschränkung von Rechten von Geflüchteten sprechen, ist das Thema Erwerbsarbeit unvermeidbar. Wir stehen vor der paradoxen Situation, dass wir dringend Nachwuchs in den verschiedensten Berufszweigen brauchen, auf der anderen Seite erleben wir, dass geflüchteten Menschen, die hier eine Ausbildung beginnen wollen, sozialversicherungspflichtig oder ehrenamtlich tätig sind oder sein wollen, möglichst viele Hürden in den Weg gelegt werden. Mehr als ein Jahr hat es gedauert, bis ein junger Mann aus dem Libanon, der in meinem Wahlkreis zum Automechatroniker ausgebildet wird, seine Ausbildungsduldung bekommen hat. Dies war nur durch langwierige juristische und politische Begleitung möglich, die lange Zeit der Unsicherheit war dem Ausbildungserfolg nicht gerade zuträglich. Andere, zb in Pflegeberufen tätige, müssen die Härtefallkommission als Gnadeninstanz anrufen, um ein Bleiberecht zu erbetteln. Wieder andere sind zum Versauern in der Erstaufnahmeeinrichtung verdammt, obwohl sie gerne arbeiten würden. Und andere wie die als Hebamme tätige Adelina aus Leipzig werden einfach abgeschoben.

Wir brauchen einfachere Möglichkeiten für einen echten Spurwechsel, als es die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung mit ihren eingeschränkten Voraussetzungen und dem unsicheren Status einer Duldung derzeit regeln. Und wir brauchen in Sachsen eine Praxis der Ausländerbehörden, die aktiv in Richtung eines Bleiberechts der Betroffenen arbeitet und nicht noch Hürden aufbaut. Dass es regional durchaus große Unterschiede bei der Auslegung des geltenden Rechts und der Ausübung des Ermessens gibt, ist allzu gut bekannt. Es ist ihnen Herr Mackenroth und den Mitarbeiter*innen ihrer Geschäftsstelle anzurechnen, dass sie sich immer wieder einzelfallbezogen für Lösungen nicht nur im Ausbildungs- und Erwerbsarbeitskontext eingesetzt haben. Aber: Strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen. Und die im vorliegenden Bericht angemahnten „differenzierten und pragmatischen Lösungen statt ideologisch aufgeladener Debatten um einen Spurwechsel“ sind das eben nicht.

Ja, es gibt im Hinblick auf Geflüchtete oder aus anderen Gründen nach Deutschland eingewanderte Menschen noch viele Baustellen: Es fehlt ein gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung, es fehlen demokratische Teilhaberechte, stabile Asylberatungsstrukturen oder Schutz vor rassistischer Diskriminierung.

Leider müssen wir konstatieren, dass wir die Stimme des Sächsischen Ausländerbeauftragten viel zu selten hören, wenn es um die Wahrung der Rechte von Migrantinnen und Migranten geht.
Stattdessen forderten Sie in einer Kolumne die Wiederaufnahme von Abschiebungen ins kriegs- und krisengeschüttelte Syrien. Aus unserer Sicht ein No-Go für einen Beauftragten, der gesetzlich für die Wahrung Belange von hier lebenden Ausländer*innen verantwortlich ist.

Ihre Stimme war auch nicht im Reigen der Integrationsbeauftragten von neun Bundesländern zu vernehmen, die sich nach dem verheerenden Brand des Lager Moria auf Lesbos für die sofortige Evakuierung aller dort unter schlimmsten Bedingungen eingepferchten Schutzsuchenden ausgesprochen haben. Und ihre Stimme wäre nötig um vor allem die Abwehrhaltung ihrer Parteikollegen zu brechen. Fast vier Monate nachdem wir hier im Plenum über die Aufnahmebereitschaft Sachsen gesprochen haben, ist ein beschämender Bruchteil der zugesagten 145 Schutzsuchenden aus den Elendslagern auf Lesbos hier angekommen. Und: An der beschämenden Zahl 145 hat sich auch nichts geändert.

Summa summarum: Unsere Bilanz der letzten Jahre des Wirkens des Sächsischen Ausländerbeauftragten fällt gemischt aus. Und unsere Erwartungen an die kommenden dreieinhalb Jahre sind gering.

Was wir uns wünschen dagegen ist klar: Einen Beauftragten, dessen Parteinahme sich Betroffene auch in harten Zeiten wie diesen sicher sein könnten, ohne Wenn und Aber.

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