Im Zuge der beiden ergebnislos eingestellten Ermittlungsverfahren gegen antirassistisch und politisch engagierte Leipziger Fußballfans in den Jahren 2013-2018 (AZ 371 Js 98/15 und 370 Js 108/15) haben sowohl vormals Beschuldigte als auch von Überwachungsmaßnahmen Drittbetroffene beantragt, die Rechtmäßigkeit der sie betreffenden Überwachung zu überprüfen. Laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/5039) wurden inzwischen drei dieser Überwachungsmaßnahmen für rechtswidrig befunden. Dabei geht es um eine technische Ermittlungsmaßnahme bei Mobilfunkendgeräten (Einsatz eines IMSi-Catchers, Beschluss AG Dresden 2. Juni 2020), eine Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme (Beschluss AG Dresden vom 9. Juni 2020) sowie die Verlängerung einer Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme (Beschluss LG Dresden vom 2. Juli 2020). In mehreren Fällen wurde die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung und -aufzeichnungen zwar als rechtmäßig bestätigt, die konkrete Vollzugspraxis aber als rechtswidrig bewertet. Die übrigen Überprüfungsanträge in beiden Verfahren liegen nach Jahren immer noch unbearbeitet bei Gericht. Mein Statement: „Fußballfans in drei Fällen rechtswidrig überwacht – Überprüfung der Überwachung wird aber weiter hinausgezögert“ weiterlesen