Wie eine erneute Anfrage von mir (Drucksache 7/11989) ergeben hat, wird die Waffenverbotszone um die Leipziger Eisenbahnstraße nicht eher aufgehoben, bevor die Polizei einen neuen Standort für einen Polizeiposten gefunden hat. Dieser ist in der Eisenbahnstraße Ecke Herrmann-Liebmann-Straße vorgesehen.
In Bereich der Waffenverbotszone – ein 70 Fußballfelder großes Areal um die Eisenbahnstraße – darf die Polizei nach Sächsischem Polizeivollzugsdienst verdachtsunabhängig die Identitäten vom Personen feststellen und deren Sachen durchsuchen. Da der Bereich ebenfalls als „gefährlicher Ort“ kategorisiert wird, sind auch verdachtsunabhängige Personendurchsuchungen möglich.
Mein Kommentar:
„Keine weitere Verzögerung bei der Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig!“ weiterlesen