Kürzungen im Bundeshaushalt bedrohen die wichtige integrationspolitische Arbeit in Sachsen 

Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 sieht Kürzungen in verschiedenen sozialen Bereichen vor, so auch bei den Migrationsberatungsstellen, bei der psychosozialen Versorgung von Menschen mit Migrationsgeschichte und der Asylverfahrensberatung. Dies kann auch heftige Auswirkungen auf Sachsen haben, wie die LIGA der freien Wohlfahrtspflege kritisiert. Das kritisiere ich:

„Die Bundesregierung will Angebote streichen, die dringend gebraucht werden. Wir streiten auf allen Ebenen dafür, dass die integrativen bedarfsgerecht ausgestattet werden. Menschen, die hier Schutz suchen, brauchen Brücken und Begleitung, damit sie möglichst schnell Teil der Gesellschaft werden und auf eigenen Beinen stehen. Wir erwarten auch von der sächsischen Regierung ein klares Bekenntnis und Einsatz auf Bundesebene gegen die Streichungen! 

Die vom Bundesinnenministerium beabsichtigte Kürzung der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) um fast ein Drittel hätte für die 41 Beratungsstellen in Sachsen dramatische Auswirkungen. Allein im Jahr 2022 führten die MBE der Verbände der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen 13.800 Beratungen durch, etwa zur Wohnungs- und Jobsuche, Unterstützung bei den Wegen durch den Behördendschungel und beim Spracherwerb. Gerade angesichts der hohen Anerkennungsquoten von Geflüchteten und der forcierten Fachkräfteeinwanderung ist es kontraproduktiv, die Anlaufstellen zu schwächen – sie wurden speziell für jene Menschen geschaffen, die in Deutschland bleiben werden, und sind schon jetzt überlastet. 

Gleiches gilt für die Kürzung der Mittel für die Psychosozialen Zentren (PSZ) um 60 Prozent. Durch die Bundesförderung konnte auch in den drei landesfinanzierten PSZ in Sachsen therapeutische und Behandlungsangebote geschaffen und ausgebaut werden. Die hohe Zahl der Geflüchteten mit psychischen Belastungen und Traumata erfordert eine Stärkung dieser Ansätze. Insbesondere die kultursensiblen psychotherapeutischen Behandlungen erbringt das Regelsystem bisher nicht. 

Seit Mitte 2023 starten in bzw. um die Erstaufnahmeeinrichtungen auch in Sachsen die Angebote der Asylverfahrensberatungen als wichtige Wegweiser im komplizierten Asylverfahren. Die beabsichtigten Bundeskürzungen der Finanzmittel um die Hälfte drohen diesem gesetzlich im § 12a Asylgesetz verankerten Angebot die Beine wegzuschlagen. Dabei ist erwiesen, dass die Wahrnehmung der eigenen Rechte im Asylverfahren häufig zur Korrektur der Entscheidungen des BAMF führt – 2022 hoben die Verwaltungsgerichte 37 Prozent der Bescheide auf.“ 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.