Am 22. März 2020 erließ das Sächsische Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Allgemeinverfügung (Az. 15-5422/10), die weitreichende Eingriffe in die Bewegungsfreiheit von Menschen (Ausgangsbeschränkungen) umfasst.
Am 20. März 2020 war der Ministerpräsident Michael Kretschmer in der Sächsischen Zeitung und weiteren Medien noch zitiert worden: „Eine Ausgangssperre will niemand, da sie das Leben massiv einschränken würde. Deshalb setzen wir auf die laufenden Maßnahmen und schauen, ob diese in den nächsten 14 Tagen auch die erhoffte Wirkung zeigen“.
Zwar wurde zwei Tage keine Ausgangssperre beschlossen, wohl aber weit reichende Ausgangsbeschränkungen. Den Erlass der Allgemeinverfügung begründete Innenminister Roland Wöller auf der Pressekonferenz damit, dass sich trotz der bereits bestehenden Allgemeinverfügungen „noch immer viele, ich sage zu viele Menschen im öffentlichen Raum“ träfen.
Ich habe eine Kleine Anfrage eingereicht (Drs 6/ 2081) , mit der ich nach der Erforderlichkeit der geltenden Allgemeinverfügung frage: „Ausgangsbeschränkungen: Auch in einer angespannten Situation müssen Entscheidungen transparent und rechtskonform getroffen werden“ weiterlesen