Vorladung von Medienschaffenden wegen „Ende Gelände“ zeigt fragwürdiges Verhältnis zur Pressefreiheit

Die Massenaktionen von „Ende Gelände“ in den Tagebauen in der Lausitz und im Leipziger Revier liegen zwei Monate zurück. Nun haben Personen und auch Pressevertreterinnen und Pressevertreter polizeiliche Vorladungen erhalten. Ihnen wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, also ein Verstoß gegen § 123 Strafgesetzbuch (Tweet von Ende Gelände). Ich war mit meinem Fraktionskollegen Marco Böhme am 30. November 2019 als parlamentarische Beobachterin im Leipziger Revier vor Ort. Wir haben eine Kleine Anfrage (Drs 7/ 1597) eingereicht und kommentieren:

Die Aktion insbesondere im Leipziger Revier war ein starkes Zeichen für ein schnelles Umsteuern bei der Klimapolitik. Über 1.500 Menschen übten am 30. November 2019 im Tagebau Vereinigtes Schleenhain und parallel weitere Tausende in der Oberlausitz zivilen Ungehorsam gegen eine falsche Klimapolitik. Diese Aktionen wurden auch von Pressevertreterinnen und -vertretern begleitet, die aus der Grube berichteten und beispielsweise auch unverhältnismäßiges Agieren der Polizei dokumentierten. Wir als parlamentarische Beobachterinnen bzw. -beobachter unterstützten zudem Verhandlungen der Protestierenden mit der Polizei.

Dass nun offenbar Strafanzeigen der Tagebaubetreiber folgen, ist wenig verwunderlich, politisch allerdings fragwürdig. Wir sind zuversichtlich, dass die Ermittlungsverfahren wie in der Vergangenheit eingestellt werden. Dass die Polizei allerdings auch Journalistinnen und Journalisten vorlädt, halten wir für ein starkes Stück. Dies zeigt ein schwieriges Verhältnis zur Pressefreiheit. Die Polizei sendet damit das Signal, dass in bestimmten Situationen nicht mehr berichtet werden soll. Wir halten es mit dem Medienrechtler Johannes Eisenberg, wonach Medienvertreterinnen und -vertreter ,sich nicht strafbar machen, weil sie als Journalisten ein öffentliches Interesse, ein Wahrnehmungsinteresse an solchen demonstrativen Aktionen selbst dann auch zu befriedigen haben, wenn dabei Straftaten begangen werden.‘ Bei einer solchen Protestbewegung besteht ein öffentliches Interesse daran, sie zu begleiten und zu dokumentieren.

PM, 05.02.2019

Foto: Marco bras dos Santos

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