9. Oktober 2019 in Leipzig-Connewitz: Polizei tritt Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit Füßen

Ich habe heute zwei Kleine Anfragen zum Versammlungsgeschehen am Abend des 9. Oktober 2019 eingereicht. Zirka 80 Menschen waren dort spontan unter dem Motto „Gegen jeden Antisemistismus“ auf die Straße gegangen. Anlass war der antisemitische Mordanschlag in Halle, dem zwei Menschen zum Opfer fielen.
Entgegen den Darstellungen von Polizei und berichtenden Medien sprechen Augenzeug*innen von einer friedlichen Demonstration, die von der Polizei abrupt und ohne Ansprache der Demonstrierenden gestoppt wurde. Statt nach einer Kontaktperson für die Demo zu fragen, riss die Polizei demnach brutal Menschen zu Boden und trieb die Spontanversammlung auseinander.
Den Ablauf und das Agieren der Polizei will ich nun mittels zwei Kleinen Anfragen (Nr. 1: Spontandemonstration „Gegen jeden Antisemitismus am 9. Oktober 2019 in Leipzig-Connewitz und Nr. 2 Straftaten bei der Spontandemonstration „Gegen jeden Antisemitismus“ an die sächsische Landesregierung hinterfragen.

Ich meine:
„Der 9. Oktober war ein krasser Tag, vor allem auch für die Polizei. Gerade darum hätte ich mir eine sensiblere Reaktion auf die Spontandemonstration gewünscht, Bei einem spontanen Gedenkgang von Studierenden am darauf folgenden Tag wurde seitens der Ordnungsbehörden schließlich auch auf eine Intervention verzichtet.
In Connewitz hat die Polizei in der Nacht des 9.10. klar politisch agiert und dabei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit Füßen getreten.
Die Polizei hat nicht über das Auftreten und den Zeitpunkt von Versammlungen zu entscheiden. Am 9. Oktober hat sie in Connewitz genau das mal wieder getan.“

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