Seit weit über einem Jahr prüft die Staatsregierung, ob der Wohnungsmarkt in Leipzig nach § 201a Baugesetzbuch „angespannt“ ist. Die Stadt hatte diesen Status im September 2021 beantragt, weil das im Juni 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz ihr neue Instrumente an die Hand gibt, um kommunalen Wohnraum zu schaffen. Einige dieser Instrumente können indes nur genutzt werden, wenn die Landesregierung für das jeweilige Gebiet per Rechtsverordnung einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt hat. Zu diesen Instrumenten zählen das erweiterte Vorkaufsrecht, das erweiterte Baugebot oder das erleichterte Abweichen vom Bebauungsplan. Zudem kann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eingeschränkt werden.
Ich habe erneut bei der Staatsregierung zum Stand der Prüfung nachgefragt (Drucksache 7/10957) und kommentiere: „Staatsregierung verweigert den Kommunen weiter wichtige Instrumente, um Miethaushalte zu schützen“ weiterlesen