Weg mit der verrufenen Praxis der Polizeiwillkür! – Warum der Puschkinplatz in Riesa kein „verrufener Ort“ ist.

Der Puschkinplatz in Riesa soll laut Presseberichten zu einem sogenannten „verrufenen Ort“ bzw. „gefährlichen Ort“ erklärt werden solle, wenn es nach der Riesaer Polizei ginge. An diesen Orten, die in § 19 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes normiert sind, kann die Polizei verdachtsunabhängig und anlasslos Personalien feststellen und Personen durchsuchen, ohne dass ein konkreter Straftatverdacht besteht.
Dazu äußere ich mich mit meinen Genoss*innen Anna Gorskih und Christoph Giesler:

 
Anna Gorskih, für den Landkreis Meißen zuständige Abgeordnete im Sächsischen Landtag: „Das bloße Gerücht vom Drogenhandel ist also offenbar Anlass genug, um anlasslose Maßnahmen zu fordern. Denn genaue Daten oder Fakten können weder Polizei, noch andere Sorgenträger benennen. Ich sehe in diesem Versuch, den Puschkinplatz als „verrufenen Ort“ zu deklarieren, nicht nur einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte, sondern auch einen völlig falschen Ansatz, der kriminalisiert und bestraft, statt präventiv zu arbeiten und Menschen zu helfen. Statt harter Hand für Sicherheitsbehörden, die lediglich Symptome bekämpfen wollen, braucht es z.B. Streetwork und Hilfsangebote, um die Ursachen für „Drogenkriminalität“ anzugehen. Das heißt auch: Prävention von Kriminalität durch Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, statt Repression.“
 
Juliane Nagel, drogenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Im Sächsischen Landtag führt weiter aus: »Das Konstrukt der „gefährlichen Orte“ unterläuft die Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats. Nicht das individuelle Verhalten eines Menschen macht ihn gegebenenfalls verdächtig, sondern schon sein Passieren von als „gefährlich“ konstruierten Orten beziehungsweise sein Aufhalten dort. Aus der Praxis wissen wir, dass wer visuell oder habituell aus einer gesellschaftlichen Norm fällt, viel schneller in den Fokus der Polizei gerät. Dies kann besonders sozial Benachteiligte, alternativ aussehende Menschen und Migrant*innen betreffen. Das ist ein Paradebeispiel für polizeiliche Willkür.«
 
Christoph Giesler, jugendpolitischer Sprecher von DIE LINKE. Kreisverband Meißen ergänzt: „Dass der Puschkinplatz als „verrufener Ort“ eingestuft werden soll, ist unverständlich und nicht nachvollziehbar. Die geplante Einstufung wird nicht für mehr Sicherheit führen, sondern eher dazu beitragen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Einwohner*innen aus Riesa negativ beeinflusst wird. Ich fordere alle Beteiligten dazu auf, die Idee wieder in die Schublade zu stecken und nochmal zu überlegen, wie dieser Platz attraktiv für alle Menschen gestaltet werden kann. Denn das geht auch ohne Grundrechtseingriffe, Ausleuchtung und überflüssige Polizeipräsenz.“
 
 
Zum Hintergrund: Die Sächsische Zeitung berichtete, dass der Puschkinplatz in Riesa zu einem sogenannten „verrufenen Ort“ bzw. „gefährlichen Ort“ erklärt werden solle, wenn es nach der Riesaer Polizei ginge. An diesen Orten, die in § 19 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes normiert sind, kann die Polizei verdachtsunabhängig und anlasslos Personalien feststellen und Personen durchsuchen, ohne dass ein konkreter Straftatverdacht besteht. Begründet wird das damit, dass der Puschkinplatz eventuell für Drogendeals benutzt werde. (Quelle: https://www.saechsische.de/riesa/lokales/wird-der-riesaer-puschkinplatz-zum-verrufenen-ort-5755581-plus.html

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