Mohammad muss bleiben! Alle Kräfte in Gesundheit und Aufenthaltssicherung stecken

Am vergangenen Dienstag wurde die Abschiebung des 26-jährigen Mohammad abgebrochen. Obwohl er seit sieben Jahre in Deutschland lebt, in Leipzig arbeitete und ein Teil der Stadtgesellschaft ist, sollte er nach Jordanien zurückgebracht werden. Im Zuge der Polizeimaßnahme verletzte Mohammad sich selbst und wurde bis zum gestrigen Sonntag in der Universitätsklinik behandelt. Dort wurde er von einem übertriebenen Polizeiaufgebot bewacht. Am Montag so wurde er in den Abschiebeknast in Dresden verbracht.

Am Morgen des 22. September wurde Mohammad aus der Haft entlassen, da ein Antrag auf Befassung mit seinem Fall von der sächsischen Härtefallkommisssion angenommen wurde. Er wurde entlassen an seinem 26. Geburtstag. Nun werden verschiedene Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung bearbeitet!

Mein Statement: 

„Es ist schwer nachvollziehbar, dass ein Mensch, der seit so langer Zeit in Leipzig lebt, abgeschoben werden soll. Selbst seine Arbeit in der Lukas-Bäckerei konnte Mohammad nicht fortführen, da ihm die Ausländerbehörde die Beschäftigungserlaubnis entzogen hatte – und damit auch den Weg in ein Bleiberecht über eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung.

Ich appelliere an die Leipziger Ausländerbehörde, an Ober- und Ordnungsbürgermeister, jetzt Wege in ein Bleiberecht zu finden und alle Kräfte in eine Lösung zu setzen. Ich erinnere auch daran, dass der Stadtrat den Oberbürgermeister im März mit großer Mehrheit beauftragt hat, mehr Chancen für Bleiberechte von Geflüchteten zu erwirken (https://gleft.de/4UJ). Im konkreten Fall von Mohammad kann diese Willensbekundung nun praktisch werden – auch gegen ein restriktives Innenministerium.

Ich wiederhole zudem meine Kritik an der sächsischen Regierungskoalition, die einen Vorgriff auf den Chancenaufenthalt, wie er auf Bundesebene voraussichtlich im Dezember 2022 in Kraft treten soll, ablehnt. Menschen, die bis zum 1. Januar 2022 nur den unsicheren Status der Duldung hatten, sollen mit dieser Gesetzesänderung ein einjähriges Aufenthaltsrecht auf Probe erhalten. Dies soll als Brücke in ein längerfristiges Bleiberecht dienen. Neun Bundesländer schützen bereits jetzt Menschen, die unter diese neue Regelung fallen. Sachsen lehnt das kategorisch ab. Für Mohammad und auch viele andere wäre der Chancenaufenthalt eine klare Lösung!

Im Mittelpunkt steht nicht zuletzt auch Mohammads Gesundheit. Offensichtlich war er so verzweifelt, dass er sich selbst verletzte. Ich bezweifle, dass eine Bewachung im Krankenhaus mit einem überdimensionierten Polizeiaufgebot, die massive Einschränkung der Privatsphäre und schon gar nicht die Überstellung in Abschiebehaft seiner Gesundheit zuträglich sind.“

PM 19. September 2022

Bild: Marco Santos

Nachtrag: Am morgen des 22. September wurde Mohammad aus der Haft entlassen, da ein Antrag auf Befassung mit seinem Fall von der sächsischen Härtefallkommisssion angenommen wurde. Er wurde entlassen an seinem 26. Geburtstag. Nun werden verschiedene Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung bearbeitet!

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