Die Fluchtbewegung aus der Ukraine führt erneut das Problem vor Augen, dass schutzsuchende Menschen von der elektronischen Gesundheitskarte und damit von der Krankenversicherung ausgeschlossen sind. In den ersten 18 Monaten unterfallen Asylsuchende und bisher auch die ukrainischen Kriegsflüchtlinge dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses sieht medizinische Behandlungen nur im Akut- und Schmerzfall sowie bei Schwangerschaft vor. Der Besuch einer Arztpraxis muss vorher vom Sozialamt geprüft und ein Behandlungsschein ausgestellt werden.
Die Linksfraktion kämpft seit langem für einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Dazu gehören gleichwertige Gesundheitsleistungen sowie eine elektronische Gesundheitskarte vom ersten Tag an. Dafür sollte der Freistaat einen Rahmenvertrag mit einer Krankenkasse abschließen, wie es u.a. Thüringen, Brandenburg und Berlin längst getan haben. Trotz des offensichtlichen Handlungsbedarfs hat die Koalition heute im Sozialausschuss einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion abgelehnt (Drucksache 7/1984). Mein Statement: „Kenia-Koalition lehnt elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete ab“ weiterlesen