Die Regierungsfraktionen lehnten gestern den Antrag der Linksfraktion für eine Bleiberechtsoffensive in Sachsen ab. Damit begehrte die Fraktion rechtlich bindende Vorgaben für die lokalen Ausländerbehörden, um Betroffenen im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes ein Bleiberecht zu ermöglichen (Drucksache 7/7155). Unter anderem sollten die Ausländerbehörden aktiv auf Aufenthaltserlaubnisse hinweisen, die vollziehbar ausreisepflichtige Menschen im Zweifel beantragen sollen. Denn gewährt werden sie nur auf Antrag. Viele Betroffene wissen aber nicht Bescheid über dem Schutz, den sie im Zweifel haben, der ihnen aber durch Abschiebung genommen wird. Der Antrag war im Dezember 2020 im Innenausschuss öffentlich angehört worden.