LINKE Sachsen fordert Rücknahme der sächsischen Extremismusklausel

Mit einem vom juristischen Dienst des Sächsischen Landtages angefertigten Rechtsgutachten, das von der sächsischen Landtagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben wurde, wird die Verfassungsmäßigkeit der Extremismusklausel angezweifelt. Auch DIE LINKE Sachsen sieht sich in ihrer Kritik bestätigt. Seit 2011 müssen Träger, die Mittel aus dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ beziehen wollen, eine so genannte Demokratie-Erklärung unterschreiben, mit welcher sie sich „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (…) bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen“. Auch ProjektpartnerInnen müssen dieses Bekenntnis aktiv, per Unterschrift ablegen. Sachsen ist das einzige Bundesland, das die vom Bundesfamilienministerium kreierte Demokratieerklärung für landeseigene Fördermittel adaptiert hat.

„Mit dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Sächsischen Landtages wurde der Staatsregierung und hier insbesondere Innenminister Markus Ulbig verfassungswidriges Handeln bescheinigt. Bereits im Januar 2011 hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten festgestellt, dass ein Bekenntnis zur FdGo nur in Ausnahmefällen, nämlich bei Beamten und im Falle von Einbürgerungen verlangt werden kann, eben wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffes in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Dies bestätigt nun auch das Landtags-Gutachten. Nicht zuletzt wird damit die breit getragene Kritik aus Zivilgesellschaft und Politik an der Extremismusklausel bestätigt,“ erklärt Juliane Nagel, Mitglied des Landesvorstandes DIE LINKE Sachsen.

„Ein Jahr Extremismusklausel ist genug. Lange genug wurden Initiativen, die für die Etablierung und Stabilisierung einer demokratischen Kultur und gegen Neonazismus arbeiten, mit Misstrauen begegnet und einem Bekenntniszwang unterzogen. Die Extremismusklausel trägt eine zutiefst autoritäre Idee von Staatlichkeit in sich: bevor überhaupt ein Verdacht für grundgesetzwidriges Handeln besteht, muss ein Bekenntnis zum Staat abgegeben werden. Eigentlich kein Wunder, dass gerade das Land Sachsen, das sich in den letzten Monat mehrfach durch rechtsstaatlich mehr als fragwürdige Maßnahmen hervorgetan hat, sich die Idee der Extremismusklausel zu Eigen gemacht hat.

DIE LINKE Sachsen fordert das Innenministerium auf die Klausel zurückzunehmen. Nur so kann das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit wieder gewonnen werden, nur so bekommt eine offene und demokratische Kultur in Sachsen wieder eine Chance.“

weiterführend:

* Zum Gutachten des Juristischen Dienstes des Sächsischen Landtages (Oktober 2011)
* Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Januar 2011)
* Extremismusklausel – Chronik der Ereignisse (Amadeu-Antonio-Stiftung)
* Demokratie-Förderung ohne Extremismusklausel & verstummter Protest (Jule Nagel, Oktober 2011)

Ein Gedanke zu „LINKE Sachsen fordert Rücknahme der sächsischen Extremismusklausel“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.