Kleine Anfragen zu möglichen Funkzellenabfragen bei antifaschistischen Aktionen in Leipzig

Funkzellenabfrage und -auswertung sind seit dem 19.2.2011 in aller Munde. Im Rahmen der Proteste gegen die Nazitrauermärsche im Februar 2011 in Dresden wurden über eine Millionen Datensätze von etwa 40.000 Mobilfunk-Anschlüssen erfasst. D.h. dass die Rufnummer des Anrufenden und Angerufenen, eine grobe Lokalisierung und alle Anrufe oder SMS zu diesem Zeitpunkt mittels Auskunftsersuchen von den TelekommunikationsdienstleisterInnen abgefordert werden. Hintergrund dieser polizeilichen Maßnahmen, die vom Amtsgericht Dresden genehmigt wurden, waren bereits im Frühjahr 2010 eingeleitete Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung – gegen unbekannt – sowie wegen Angriffen auf Polizeibeamte und schweren Landfriedensbruchs.

Konkret handelte es sich um zwei Funkzellenauswertungen: am 19.2.2011 wurden 138.630 Verbindungsdatensätze erfasst und am 18. und 19.2. noch einmal 900.000 Verbindungsdaten und 40.732 Telefonanschlüsse.

Laut Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten wurden aus den erhobenen Daten 460 Telefonnummern ermittelt, aus denen wiederum 379 Einzelpersonen ermittelt wurden. In rund 50 Fällen sollen Daten für Ermittlungen wegen Behinderung einer angemeldeten Demonstration (§21 VersG) genutzt worden sein und damit nicht im Rahmen der eigentlichen Zwecksetzung. Nicht-individualisierte Funkzellenauswertungen sind laut Strafprozessordnung allerdings nur zur Verfolgung erheblicher Straftaten und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig. Beides sieht der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig im Fall Dresden nicht gewahrt. (siehe: Prüfbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu den Funkzellenabfragen am 13.,18. und 19.2. in Dresden und Interview mit dem Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig in der jungen welt vom 27.7.2011)

Sowohl Polizeibehörden als auch die Justiz in Sachsen pflegen einen recht laxen Umgang mit dem kriminalistischen Mittel der Funkzellenabfrage und nehmen es auch sonst mit demokratischen Grundrechten nicht so genau. Davon sollte mensch sich nicht einschüchtern lassen (im Gegenteil), aber durch aus Vorsicht walten lassen, Vorsicht im Umgang mit Informationen und Telekommunikationstechnologien.

Da in Sachsen nichts auszuschließen ist, hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag zwei Kleine Anfrage zu möglichen Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit den geplanten Protestaktionen gegen den Aufmarsch der NPD am 20.8.2011 in Leipzig und mit der Antifaschistischen Demonstration gegen das NPD-Zentrum am 24.9.2011 in Leipzig gestellt. Antworten der Sächsischen Staatsregierung werden innerhalb von ca. vier Wochen erwartet.

download:

Drs 5/7229 Funkzellenabfrage im Zusammenhang mit den geplanten Protesten am 20.08.2011 in Leipzig gegen die Veranstaltung der NPD (pdf)

Drs 5/7230 Funkzellenabfrage zur Antifaschistischen Demonstration am 24.09.2011 in Leipzig (pdf)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.