Die Linksfraktion hat in der gestrigen Landtagssitzung erneut auf das Problem hingewiesen, dass nicht alle geflüchteten Menschen in Sachsen eine elektronische Gesundheitskarte beanspruchen können. Deshalb benötigen sie für den Besuch einer Arztpraxis einen Behandlungsschein vom Sozialamt, über den diese ohne entsprechenden fachlichen Hintergrund entscheiden. Der Leistungsumfang ist zudem für Geflüchtete im Asylverfahren in den ersten 18 Monaten auf Behandlungen im Akut- und Schmerzfall sowie bei Schwangerschaft reduziert. So schreibt es das Asylbewerberleistungsgesetz fest.
Die aus der Ukraine geflüchteten Kriegsopfer werden ab dem 1. Juni im Rahmen des SGB II bzw. XII versorgt und nicht mehr über das Asylbewerberleistungsgesetz, weshalb sie die Gesundheitskarte und umfassende Gesundheitsleistungen erhalten können. Die Ungleichbehandlung anderer Kriegsflüchtlinge bleibt hingegen bestehen, kritisiere ich: „Die ukrainischen Kriegsopfer bekommen zum Glück eine Gesundheitskarte – vielen anderen Geflüchteten fehlt sie noch“ weiterlesen