Dawit Gebru Wegu darf nicht arbeiten. Der ehemalige Auszubildende des Gasthauses „Alte Nikolaischule“ in Leipzig ist inzwischen wieder arbeitslos und kann von seinen Vorgesetzten, Heike und Matthias Reinhardt, nicht übernommen werden. Die Ausländerbehörde des Landkreises Leipzig verweigert ihm die Beschäftigungserlaubnis, denn seine Abschiebung kann angeblich „aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden“. Seine Identität sei ungeklärt. Wegu hat jedoch einiges unternommen, um seine Identität nachzuweisen. Die Botschaft der Diktatur Eritrea macht es ihm, der vor ebenjenem Regime geflohen ist, jedoch nicht einfach. Selbst seine Mutter, derzeit in einem sudanesischen Flüchtlingslager, wurde kontaktiert, um die Identität ihres Sohnes aus der Ferne zu bestätigen – alles ohne Erfolg. Wegus Geschichte zeigt aus mehreren Gründen exemplarisch, dass umfassende Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht nötig sind: „Dawit Gebru Wegu ist zur Untätigkeit verdammt, obwohl er arbeiten will und kann – Asyl- und Aufenthaltsrecht ändern!“ weiterlesen