Initiativkreis Lokaler Aktionsplan (LAP) fordert Stadt Leipzig zu Verzicht auf die rechtswidrige Extremismusklausel auf

Am 25.04.2012 erklärte das Verwaltungsgericht Dresden die vom Bundesfamilienministerium zur Fördervoraussetzung gemachte Unterzeichnung der Extremismusklausel (offiziell: Demokratieerklärung) für rechtswidrig. Der Initiativkreis LAP-Leipzig begrüßt das Urteil und fordert die Leipziger Stadtverwaltung auf, zu reagieren und geförderten Vereinen die Unterschrift unter die Klausel nicht abzuverlangen.

Pressemitteilung Initiativkreis LAP, 10.5.2012

Mit einer Klage setzte sich das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Pirna (AKuBiZ) gegen den Zwang zur Unterzeichnung der Extremismusklausel zur Wehr. Im Ergebnis der Verhandlung bestätigte das Dresdner Verwaltungsgericht am 25. April, worauf der Initiativkreis LAP-Leipzig bereits im Jahr 2011 hingewiesen hatte: Der Zwang zu Bekenntnis und gegenseitiger Bespitzelung der Vereine ist nicht nur politisch eine Katastrophe, sondern auch juristisch nicht haltbar.

Bereits im Jahr 2011 hatten mehrere, im Rahmen des Leipziger Aktionsplanes (LAP) geförderte Vereine die Unterschrift unter die Klausel verweigert und sich zusammen mit anderen Engagierten zum Initiativkreis LAP-Leipzig zusammengeschlossen. Der Initiativkreis erfuhr in seinem Protest viel Solidarität und Zuspruch von anderen Vereinen, aus dem Leipziger LAP-Begleitausschuss und der Stadtverwaltung.

So stellte sich der Begleitausschuss im Mai 2011 geschlossen hinter die Forderungen des Initiativkreises, die Extremismusklausel abzuschaffen. In einer Erklärung des Begleitausschusses vom 18. Mai 2011 hieß es: „Die Einführung der Extremismusklausel gefährdet die bisherige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kommune und Initiativlandschaft sowie den seit vielen Jahren bestehenden demokratischen Konsens in Leipzig. Dieser wird ersetzt durch ein Klima von Unsicherheit und Misstrauen.“

Ein Jahr nach unserem Protest hat sich an der Vergabepraxis von Fördermitteln nicht viel geändert. Da nun selbst das Verwaltungsgericht Dresden die Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt, fordert der Initiativkreis LAP-Leipzig den Begleitausschuss und Stadtverwaltung nun erneut auf, konsequent zu agieren.

„Wir erwarten, dass die Leipziger Initiativen und Vereine, die dieses Jahr mit Unterstützung aus den Mitteln des Lokalen Aktionsplanes Projekte umsetzen wollen, nicht zur Unterschrift gezwungen werden“ , so Andreas Rauhut, Mitglied des Initiativkreises. „Der Zwang zur Unterzeichnung einer rechtswidrigen Klausel kann nicht im Interesse der Leipziger Stadtverwaltung liegen. Zudem bleibt die inhaltliche Kritik an der Wirkungsweise der Klausel: sie zerstört die lokale demokratische Kultur und sät Misstrauen. Die Stadt Leipzig kann in dieser Situation Größe zeigen und ihre Forderung nach Abschaffung der Extremismusklausel erneuern und vor allem praktisch werden lassen.“

Mit ihrem Anspruch eine weltoffene und liberale Stadt zu sein, sollte sich Leipzig in der Unterstützung zivilgesellschaftlichen und demokratiefördernden Engagements nicht von Bund und Land abhängig machen. Der Ausbau einer demokratischen Kultur und der Kampf gegen Rassismus und Neonazismus ist Aufgabe der Kommune. Der Initiativkreis ist der Auffassung, dass endlich ein Fördertopf aus kommunalen Mitteln eingerichtet werden muss, aus dem entsprechende Initiativen selbstbestimmt unterstützt werden können.

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