Gerichtsverfahren gegen mutmaßliches Mitglied der Militanten Gruppe Leipzig

„Was zur Hölle“ fragte sich vor nem halben Jahr nicht nur die Leipziger alternative Szene, als ein Pamphlet auftauchte, in dem eine Militante Gruppe zum Angriff auf die bundesdeutsche Gesellschaftsordnung blies. Was krude klang löste eine Menge Spekulationen aus. Und zwar über die Verfasser, waren das Linksautonome, Neonazis, der Verfassungsschutz selbst oder Einzeltäter, vielleicht ganz junge? Ein paar Autos brannten und bald gab es auch für die Polizei Verdächtige. Einer stand jetzt in Leipzig vor Gericht

Interview zum Prozessausgang und -verlauf (Radio Corax, 2.9.2010) >>>

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Urteil im Prozess wegen Brandanschlag: Dreieinhalb Jahre Haft für Tommy T.

von Patrick Limbach, Leipziger Internetzeitung vom 31.08.2010

Tommy T. war angeklagt, in der Nacht zum 31. Januar in der Leipziger Bernhardstraße ein Luxusauto in Brand gesetzt zu haben. Anschließend soll er im Namen einer „Militanten Gruppe Leipzig“ ein Bekennerschreiben an mehrere Leipziger Redaktionen geschickt haben. Heute wurde das Urteil am Leipziger Landgericht gesprochen.

In dem Schreiben drohte er mit weiteren Anschlägen, auch gegen Polizeibeamte. Am frühen Morgen des 4. Februar ertappten ihn dann Zivilfahnder beim Versuch, in eine Filiale einer Computerkette einzubrechen, deren Mitgesellschafter er von September bis Dezember 2009 gewesen ist. Ein Rechenfehler des Arbeitsamts zwang ihn, aus der Firma auszusteigen. Nach vier Verhandlungstagen fällte die 6. Strafkammer des Landgerichts ihr Urteil: 3 Jahre, 6 Monate Haft wegen schwerer Brandstiftung, Störung des öffentlichen Friedens und versuchtem Diebstahl. Damit bewegte sich die Kammer im Rahmen des Erwarteten.

Zum Prozessauftakt hatte das Gericht dem Angeklagten, so er sich weiterhin ausschweigen sollte, im Fall seiner Verurteilung eine Strafe zwischen drei und vier Jahren Haft in Aussicht gestellt. Allerdings blieb das Gericht geringfügig unterhalb der Forderung der Anklage. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 3 Jahren, 10 Monaten gefordert.

Die Kammer um ihren Vorsitzenden Jens Kaden sah es als erwiesen an, dass Tommy T. den BMW X5 angezündet hat. Anschließend flüchtete er vom Tatort zu seinem Fahrrad, dass er in der Nähe versteckt hatte, um damit den Weg zu seiner Wohnung in der Bernhardstraße anzutreten. Richter Kaden unterstellte dem Angeklagten, er habe den Beamten, die ihn zu einer Kontrolle in Tatortnähe anhielten, vortäuschen wollen, er sei auf dem Heimweg. In Wahrheit habe er sich vom Erfolg seiner Tat überzeugen wollen.

Nach seiner Entlassung aus dem Polizeigewahrsam verfasste er, so der Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung, umgehend das Bekennerschreiben. Dieses enthalte Täterwissen. Dass die Scheibe des BMW mit einem Stein eingeworfen worden war, habe zu diesem Zeitpunkt nur der Täter wissen können.

Allerdings wussten die Verfasser nicht, ob das Fahrzeug tatsächlich vollständig ausgebrannt gewesen sei. Auch dies treffe auf Tommy T. zu. Als er aus dem Polizeigewahrsam nach Hause kam, war das Fahrzeug bereits abtransportiert worden. Die Hoffnung der Verfasser, dass „die gesamte Dreckskarre aus(brannte)“ wurde Tommy T. zum Verhängnis. „In einer Gesamtschau dieser Indizien ist die Kammer der Ansicht, dass Sie der Täter waren“, erklärte Kaden einem gelassen dreinblickenden Tommy T. – Der Einbruchsversuch in das Computergeschäft sei als versuchter Diebstahl zu bestrafen, da T. mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versucht hatte, das Schloss der Eingangstür aufzubrechen.

Nachdem er erst vergeblich versucht hatte, das Schloss mittels einer sogenannten „Glocke“ herauszuziehen, versuchte er, den Schließmechanismus durch die Hebelwirkung einer eingeführten Schraube doch noch aufzubrechen. Dabei nahmen ihn Polizeibeamte fest. „Das ist ein klassisch fehlgeschlagener Versuch“, konstatierte Richter Kaden.

Seine Verteidigerin Rita Belter hatte zuvor den Freispruch ihres Mandanten in allen drei Anklagepunkten gefordert. Der Hergang des Brandanschlags sei aus ihrer Sicht völlig ungeklärt. Ein Sachverständiger habe ausgesagt, der Pkw hätte 15 Minuten brennen müssen, um das aufgewiesene Schadensbild entstehen zu lassen. Die Feuerwehr sei jedoch bereits acht Minuten nach dem Anschlag mit Löscharbeiten beschäftigt gewesen. Sie ging daher von der Nutzung von Brandbeschleuniger aus. An Kleidung und Händen ihres Mandanten hätte man allerdings keinerlei solche Spuren nachweisen können.

Die Täterbeschreibung des einzigen Tatzeugen passe ebenfalls nicht auf ihren Mandanten. Anwohner Jürgen S. hatte der Polizei eine 1,70 m bis 1,75 m große Person beschrieben. Tommy T. sei jedoch stattliche 1,92 m groß.

Ferner sprach der Zeuge S. von zwei flüchtenden Personen. Auch die Polizeibeamten vor Ort unternahmen erfolglose Anstrengungen, eine zweite verdächtige Person aufzuspüren. Glassplitter, die an T.’s Kleidung gefunden worden waren, wiesen keinerlei Klebe- oder Folienrückstände auf, obwohl die Scheiben des BMW innenseitig mit einer dunklen Folie beklebt worden waren.

Die Splitter könnten genauso gut von einer anderen Straftat stammen. Zu guter Letzt konnte eine DNA-Spur an dem Pflasterstein, mit dem die Scheibe des Autos eingeworfen worden war, nicht ihrem Mandanten zugeordnet werden. Der Nachweis, dass Tommy T. das Bekennerschreiben verfasst habe, sei ebenfalls nicht erbracht. Die Nutzung von „Tor“ und anderer Internet-Verschlüsselungsdienste seien weit verbreitet und können daher nicht als Indizien gegen ihren Mandaten herhalten.

Als die Verteidigerin auf den dritten Anklagepunkt zu sprechen kam, bekam der Prozess doch noch die politische Note, die viele Beobachter von Beginn an erwartet hatten. Ihr Mandant musste nach ihrer Ausführung straffällig werden, weil die ARGE ihm die Leistungen zu hundert Prozent gekürzt hatte. Bezugnehmend auf die Versuche von Gericht, Staatsanwaltschaft und Boulevardpresse, Tommy T. zu psychiatrisieren, erklärte Belter, ihr Mandant sei nicht schizophren. Er weise überhaupt keine psychischen Erkrankungen auf. „Tatsächlich ist wohl die Gesellschaft, die ihn umgibt, schizophren“, erklärte Belter und forderte den Freispruch ihres Mandanten in allen drei Anklagepunkten.

Seit seiner Jugend geriet Tommy T. wiederholt in Konflikt mit dem Gesetz. Als er während seiner Kindheit aufgrund repressiver Erziehungsmethoden und häuslicher Gewalt durch seinen Vater Verhaltensauffälligkeiten zeigte, steckten ihn seine Eltern in die Psychiatrie. Im Alter von 14 Jahren gehörte er mehrere Monate einer kriminellen Jugendclique an. Es folgte die erste Jugendstrafe. 2 Jahre, 8 Monate wegen einer Vielzahl von Delikten. 2006 wurde er wegen Diebstahls und Sachbeschädigung abermals zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt. 2008 folgte nach einem versuchten Einbruch eine weitere Bewährungsstrafe. Immer wenn Tommy T. nichts hatte, versuchte er es sich widerrechtlich von anderen zu nehmen.

Ob er tatsächlich der „Militanten Gruppe Leipzig“ angehört, konnte in der Verhandlung genauso wenig geklärt werden wie die Frage, ob eine solche Struktur überhaupt jemals existiert hat. Richter Kaden sprach dem Angeklagten in seinem Schlusswort jegliche politische Motivation an dem verübten Brandanschlag ab: „Wenn Herr T. ein Linker wäre, hätte er sich darum gekümmert, dass unterprivilegierte Kinder Hard- und Software nutzen können.“ Und direkt zum Angeklagten: „Ihnen sind linke Ideen doch völlig egal.“

Auch wenn das noch nicht rechtskräftige Urteil aus Tommy T. zumindest vorläufig einen Täter gemacht hat, so bleiben nach wie vor Fragen. Nicht nur, ob die „Militante Gruppe Leipzig“ tatsächlich existiert hat, sondern auch, was Tommy T. dazu bewogen haben soll, Luxusautos in einer Stadt anzuzünden, deren linke Szene für militantes Autozündeln überhaupt nicht empfänglich scheint. Als ein Berliner Redner während einer linken Demo am 30. Dezember 2009 Brandanschläge auf Luxusautos politisch zu legitimieren versuchte, löste seine Ansprache bei vielen Teilnehmern deutliche Ablehnung aus. Der Autor eines Kommentars im Conne-Island-Newsflyer fand im März 2010 eine klare Sprache: „Militante Gruppe Leipzig – du mieses Stück Scheiße, geh nach Hause, dich kann niemand leiden!“

Verteidigerin Rita Belter kündigte bereits an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.

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