Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage der Linksfraktion zu rassistischen Einlasskontrollen

Stadt Leipzig will für diskriminierungsfreies Einlassverhalten in gastronomischen Einrichtungen und Discotheken sorgen und mit den Lokalitäten und Sicherheitsunternehmen über die Umsetzung der vom Antidiskriminierungsbüro vorgeschlagenen „Fünf Schritte für einen diskriminierungsfreien Einlass in Leipziger Clubs und Diskotheken“ ins Gespräch kommen.

Antwort zur Anfrage Nr. V/F 529 vom 13.02.2012

1. Welche Schritte hat die Stadt Leipzig in Reaktion auf das zur Kenntnis gegebene Clubtesting eingelegt?

Der Antwort voranzustellen ist die Tatsache, dass das Ordnungsamt im Gegensatz zum letzten Testing 2008 vom Antidiskriminierungsbüros (ADB) im Vorfeld keine Information über die bevorstehende Aktion und eine mögliche Zusammenarbeit erhalten hat. In Auswertung des Testing hatte die Stadt Leipzig am 06.12.2011 zu einem runden Tisch unter Beteiligung des Referates ausländischer Studierender, des (ADB), der Gastronomen und einer Bewachungsfirma geladen.

2. Welche Ergebnisse liegen vor?

Mit Hilfe der Beratung am 06.12.2011 wurde versucht, eine Diskussionsebene zwischen dem ADB und den Diskothekenbetreibern zu schaffen.

Die durch das ADB aufgezeigten Verfehlungen zu den Einlasspraktiken konnten durch die Gastronomen in dieser Form nicht bestätigt werden. Gegenüber dem ADB empfahl die Stadt Leipzig, auch mit betroffenen Gewerbetreibenden kontinuierlich weitere Gespräche zu führen.

Da es im Verwaltungsverfahren keinen Tatbestand der „Diskriminierung“ gibt, kommt nur die Prüfung einer Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle in Betracht. Daraus können sich Aspekte ergeben, die zur Einleitung und Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren führen können.

3. Welche Position bezieht die Stadt Leipzig – jenseits der ordnungspolitischen Perspektive – zu den Ergebnissen des Testings?

Die Stadt Leipzig ist eindeutig bestrebt, einem diskriminierenden Einlassverhalten in gastronomischen Einrichtungen und Diskotheken im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entgegenzuwirken und wird durch sie nicht geduldet. Hinweise auf mögliche Diskriminierung, die durch Kontrollen anderer Institutionen übermittelt werden, werden durch die Stadt Leipzig umgehend verfolgt. In Folge von Feststellungen erfolgt eine Auswertung der angezeigten Vorfälle mit den entsprechenden Einrichtungen.

4. Welche Maßnahmen will die Stadt Leipzig in Zukunft unternehmen, um rassistische Einlasskontrollen zu verhindern?

Die Stadt Leipzig ist bestrebt, weiterhin auf diskriminierende Sachverhalte regelnd einzuwirken. Wenn Vorfälle bekannt werden, führt das Ordnungsamt der Stadt Leipzig auch in Zukunft gezielte Gespräche mit den Gewerbetreibenden und Gaststättenbetreibern. Das Ordnungsamt führt, im Rahmen ihrer ganzzeitlichen Prüfungen von gastronomischen Einrichtungen und Diskotheken, auch Kontrollen zum Einlassverhalten durch.

Die Stadtverwaltung Leipzig wird den nunmehrigen Aufruf des ABD zum Anlass nehmen, diesen zeitnah hinsichtlich dessen Umsetzbarkeit in einer erneuten Zusammenkunft mit den Gastronomen und Bewachungs- unternehmen diskutieren.

In Auswertung der Diskussion im Fachausschuss Umwelt und Ordnung wird das Ordnungsamt zudem auf das ABD zugehen und sich gemeinsam über das Vorgehen bei o. a. Testing und der zukünftigen Zusammenarbeit zu verständigen.

Hierbei sollte ebenfalls diskutiert werden, inwieweit eine vorherige Einbeziehung des Ordnungsamtes in erneute Testing von Vorteil ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der nachträglichen Diskussion, Auswertung und eventuellen ordnungsrechtlichen Verfolgung.

5. In der Antwort auf die Anfrage Nr. IV/F 266 der SPD-Fraktion vom 09.06.2006 „Einlassverhalten in Diskotheken“ wurde durch die Stadt Leipzig angekündigt, zu einem gemeinsamen Informationsgespräch von Stadtverwaltung, Antidiskriminierungsbüro und Diskotheken-Clubbetreibern einzuladen, um über das neu verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu informieren und regelmäßige Kontrollen in Lokalitäten durchzuführen. Sind diese Maßnahmen eingeleitet worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie erklärt sich die Stadtverwaltung das Ausbleiben von positiven Entwicklungen?

Im Nachgang der erwähnten Anfrage der SPD-Fraktion fand auch schon am 15.08.2006 im Ordnungsamt der Stadt Leipzig ein runder Tisch zu der Problematik statt. Weiterhin erfolgten zahlreiche Gespräche unter Hinzuziehung des ADB mit Diskothekenbetreibern. Im Ergebnis der Gespräche konnte festgestellt werden, dass eine permanente Diskriminierung in den jeweiligen Lokalitäten nicht vorhanden. Seit 2006 gab es bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich drei Anzeigen von Personen zu diesem Sachverhalt, so dass das in keiner weise als Schwerpunkt betrachtet werden kann. Weiterhin wird angestrebt, dass die betroffenen Bürger bei der zuständigen Polizeidienststelle Anzeige erstatten, um auch die strafrechtliche Relevanz überprüft zu bekommen. Bis zum heutigen Tag liegt uns kein Ergebnis über ein eingeleitetes bzw. abgeschlossenes Verfahren vor.

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