Umgang mit Versammlungen am 19. und 20.08.2011 – Anfrage in der Stadtratssitzung am 14.9.11

In der Stadtratssitzung am 14.9.2011 frage ich den Oberbürgermeister zum (zweifelhaften) Umgang der Stadt mit Versammlungsanmeldungen und dem Erlass einer Allgemeinverfügung am 20.8.2011. Die Beantwortung wird voraussichtlich nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit für Anfragen, sondern schriftlich erfolgen und wird selbstverständlich an dieser Stelle dokumentiert.

Für den 20.8.2011 hatte die NPD Sachsen eine Kundgebung vor dem Völkerschlachtdenkmal angemeldet, in deren Rahmen neonazistische Redner und Rechts-Rockbands auftreten sollten. Aus den Reihen des Aktionsnetzwerkes „Leipzig nimmt Platz“, einem Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Initiativen und Vereinen, Jugendverbänden, demokratischen Parteien und Gewerkschaften sowie kirchlichen Organisationen, wurde zum gewaltfreien und entschlossenen Protest gegen diese neonazistische Veranstaltung aufgerufen.

Verschiedene Organisationen meldeten Kundgebungen an, um Raum für eben jenen demokratischen Protest zu bieten. Dem Großteil der Kundgebungen wurde an den von den VeranstalterInnen gewünschten Orten am 12.8.2011 durch Auflagenbescheide des Ordnungsamtes stattgegeben.

Am 15.8.2011 rief der Oberbürgermeister gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen alle LeipzigerInnen auf, den Nazis friedlich und gewaltfrei entgegenzutreten. Zwei Tage später erließ die Stadt ein Verbot für alle Versammlungen, sowohl Kundgebungen, Mahnwachen an Kirchen und Stolpersteinen, für eine Kunstaktion am Abend des 19.8. sowie für die Kundgebung der NPD Sachsen.

Ich bitte in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann hat die Stadt Leipzig sich für ein Verbot der Versammlungen am 19. und 20.8.11 entschieden?

2. Wusste die Stadt Leipzig am 12.8.11, dem Tag des Erlassens der Auflagenbescheide für fast alle VeranstalterInnen, dass es einen polizeilichen Notstand, der wenige Tage später als Begründung für das Verbot herhalten musste, geben würde? Wenn nein, welche Veränderungen haben sich diesbezüglich zwischen dem 12. und 17.8.11 ergeben?

3. Wusste der Oberbürgermeister zum Zeitpunkt des Aufrufs an die BürgerInnenschaft vom 15.8.2011 bereits, dass das Ordnungsdezernat das Verbot aller Versammlungen erwägt?

4. Welche politische Haltung vertritt der OBM zu einer schwer wiegenden Einschränkung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit wie am 19. und 20.8.11 geschehen, hier explizit des Verbotes von Mahnwachen an/in Kirchen und an Stolpersteinen sowie der Kunst-Kreide-Aktion am 19.8.11?

5. Wie begründet die Stadt Leipzig den Erlass der Allgemeinverfügung für den 20.8.2011, die das Mitführen von Alkohol, Glasflaschen und Getränkedosen in einem weiträumigen Umkreis des Völkerschlachtdenkmals untersagt? Wären von dieser Allgemeinverfügung auch Menschen betroffen gewesen, die im betroffenen Bereich ihre Wochenendeinkäufe getätigt hätten? Wie wäre diese Allgemeinverfügung für den markierten Bereich durchgesetzt worden?

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