Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz will Rechtmäßigkeit des Verbotes von Kundgebungen am 20.8.2011 prüfen lassen

Am 8.9.2011 hat das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz eine Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht. Mit dieser will das Aktionsnetzwerk überprüfen lassen, ob das Verbot von Versammlungen am 20.8.2011, das mit der Begründung polizeilichen Notstands erlassen wurde, rechtmäßig war. Als Kläger fungiert die Linksjugend Leipzig, die am 20.8.2011 eine Kundgebung an der Tabaksmühle/ Richard-Lehmann-Straße angemeldet hatte. Die anderen AnmelderInnen sehen derzeit von einer eigenen Klage ab.

Das Aktionsnetzwerk erhofft sich vom Urteil eine Signalwirkung für den Umgang auch mit künftigen Versammlungsanmeldungen.

„Zwar hat sich das Aktionsnetzwerk erfreut darüber gezeigt, dass Neonazis am 20.8.2011 nicht in Leipzig aufmarschieren konnten. Dies ist allerdings ein Pyrrhussieg, denn das von der Stadt erlassene und schließlich in 2. Instanz vom Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte Versammlungsverbot betraf auch zahlreiche demokratische Protestveranstaltungen und bedeutete unterm Strich die weitestgehende Aussetzung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit. In unseren Augen ist es höchst zweifelhaft, mit der Einschränkung der Demokratie sowohl gegen die Feinde der Demokratie und als auch die, welche die Demokratie verteidigen vorzugehen.“ begründet das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz die Einreichung der Klage.

Gegen das Verbot aller Versammlungen am 19. und 20.8.2011 durch die Stadt Leipzig hatten alle AnmelderInnen aus dem Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz Rechtsmittel beim Verwaltungs­gericht eingelegt. Daraufhin wurden sechs Kundgebungen zu zwei Kundgebungen in „Rufweite“ der ebenfalls durch das VG erlaubten Kundgebung der NPD zusammengelegt. Mahnwachen an Stolpersteinen und Kirchen sowie eine Kunstaktion am Vorabend des 20.8. blieben allerdings verboten.
Die Stadt Leipzig legte daraufhin beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Durch­führung der NPD-Versammlung sowie der Gegenkundgebungen ein und bekam Recht. Am 20.8.2011 durften so in Leipzig weder die Feinde von Demokratie und Menschenwürde noch die, die Demokratie und Menschenwürde verteidigen, demonstrieren.

„Wir erachten es als wichtig, dass die Gerichte ohne Zeitdruck prüfen können, ob die Verbotspraxis der Stadt Leipzig am 20.8. rechtmäßig war. Aus unserer Sicht darf das Argument des polizeilichen Notstandes nicht inflationär verwendet werden, und muss gut begründet und nachvollziehbar sein.
Dass das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 19.8.2011 auf den hohen Rang des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit hinwies und den polizeilichen Notstand infrage stellte, stimmt uns zuversichtlich. Das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz steht für eine lebendige demokratische Kultur. Eine rigide Verbotspraxis, die Grundrechte einschränkt, erstickt diese Bemühungen im Keim und kann daher kein richtiges Mittel im Umgang mit neonazistischen und diskriminierenden Einstellungen sein.“

Darüber hinaus bittet das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz um Spenden, mit denen die immensen Kosten, die infolge der juristischen Auseinandersetzungen um die Versammlungsverbote aufgelaufen sind, zu decken. Der Spendenaufruf findet sich hier:
http://leipzignimmtplatz.blogsport.de/2011/09/08/spendenaufruf-des-aktionsnetzwerk-leipzig-nimmt-platz/

Pressemitteilung, 15.9.2011

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.