Am 20. und 21.4.11soll(t)en im Kulturraum „Superkronik“ in der Karl- Heine Straße 35 Veranstaltungsabende mit dem Schwerpunkt „Südamerika“ und „Afrika“ stattfinden. Die Stadt Leipzig sieht sich nicht in der Lage die Anträge auf Sondernutzung zu bearbeiten, setzt damit ihre Verhinderungstaktik gegenüber dem Superkronik fort und bedroht die Existenz der Location und des Betreibers
Für die Veranstaltung reist exklusiv der afrikanische Künstler „Spoek Mathambo“ an. Die Veranstaltungen soll(t)en mit Unterstützung der ethnografischen Sammlung des Grassi- Museums stattfinden. Doch die Stadt sieht sich, obwohl die Veranstaltungen vor zweieinhalb Wochen beantragt wurden, offenbar nicht in der Lage eine Genehmigung zu erteilen. In einem heute zugegangen Schreiben heißt es, dass der Zeitraum zu kurz gewesen sei um entscheiden zu können. Dies betrifft sogar Veranstaltungen, die erst am Ende des Monats, dass heißt mit vier Wochen Vorlaufzeit, beantragt wurden.
Die Betreiber des Objekts sind ratlos. Noch bei der Antragstellung wurde Ihnen mitgeteilt, dass eine Genehmigung für den heutigen Abend kein Problem sei. Innerhalb der letzten Woche wurde dann mitgeteilt, dass die Genehmigungen gegen Zahlung der Bearbeitungsgebühr abgeholt werden können. Am gestrigen Tag, nachdem alle Vorbereitungen abgeschlossen waren, dann die Bombe- das Bauordnungsamt teilte mit, dass die Genehmigungen aufgrund eines zu kurzen Verfahrenszeitraums nicht erteilt werden können. Dies allerdings nur auf Nachfrage des Bevollmächtigten Rechtsanwalts Jürgen Kasek.
„Wir müssen und werden die Veranstaltungen durchführen“, erklärt Andre Sieg, Mieter und Betreiber des Objekts. „Wir haben die Absprachen eingehalten, die wir mit der Stadt getroffen haben. Innerhalb von 24 Stunden kann ich keine Veranstaltungen mehr umbuchen. Hätte die Verwaltung bereits letzte Woche mitgeteilt, dass es Probleme gibt, hätten wir zumindest noch Ausweichmöglichkeiten finden können, aber so ist das nicht möglich.“
Auch der Bevollmächtigte Rechtsanwalt Jürgen Kasek zeigte sich überrascht:“ Das Verfahren der Stadt verstößt gegen elementare rechtsstaatliche Grundsätze. Der offizielle Ablehnungsbescheid ist erst heute Morgen per Fax eingegangen, nicht einmal 8 Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Zudem wird argumentiert, dass es eine Anhörung gegeben habe, was nicht stimmt. Die Stadt verbaut hier die Möglichkeiten eines effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. IV GG. Wir werden heute Eilantrag beim Verwaltungsgericht einlegen“, kündigte Rechtsanwalt Kasek an. Auch die weiteren Ablehnungspunkte halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Stadt lehnt aufgrund einer zu kurzen Bearbeitungszeit Veranstaltungen ab, die mit 3 bzw. 4 Wochen Vorlaufzeit beantragt wurden.
Heute (20.4.11) wollen StadträtInnen der Partei Die LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Stadtrat mit den beiden zuständigen Dezernenten Rosenthal und zur Nedden reden um vielleicht doch zu einer Genehmigung zu kommen.
PM, 20.4.2011