Schulverweigerung hat komplexe Ursachen und muss genauso behandelt werden

Rede zum Antrag der CDU-Fraktion „Erhöhung der Wirksamkeit von Schulverweigererprojekten“ in der Sitzung des Leipziger Stadtrates am 20.4.11
Mit ihrem Ansinnen, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, beweisen Sie, dass sie an fachlichen Debatten kein großes Interesse haben. Die Intention ihres Antrages scheint eher die Markierung von Einsparpotentialen zu sein. Heute sind es die Schulverweigerer-Projekte, morgen vielleicht die Fußball-Fanarbeit.

Mit ihrem Antrag nehmen sie Bezug auf eine Antwort auf ihr Anfrage zum Thema Schulverweigerer-Projekte, die im Oktober 2010 von Prof. Fabian in der Ratsversammlung beantwortet wurde. Als Referenz für die Unwirksamkeit von Schulverweigererprojekten ziehen sie sich die in dieser Antwort vorgebrachten nackten Zahlen heran.
Doch der allein quantitative Blick funktioniert im Bereich der Jugendhilfe und insbesondere im Bereich Schulverweigerung nicht so einfach wie sie sich das vorstellen. Jugendhilfe ist eben kein Wirtschaftsunternehmen.
In einem Punkt können wir mit ihrem Antrag d´ accord gehen: Schulverweigerung ist in Leipzig tatsächlich ein Problem. 848 angezeigte Schulpflichtverletzungen gab es laut dem Leipziger Ordnungsamt  im Jahr 2009.
Die Kommune geht dieses Problem an. Einerseits halten wir mit den Projekten der Vereine PLAN L und IB präventiv ausgerichtete Hilfeangebote für schulmüde junge Menschen vor, unter anderem mit „Take off“ und „Youth start“ verfügen wir über zwei Schulersatzprojekte. Während die Zielgruppe von Plan L eher jüngere SchülerInnen sind, bei denen noch nicht von ausgeprägter Schulabstinenz zu sprechen ist, widmen sich „Take off“ und „Youth start“ Jugendlichen, die tatsächlich aus dem Schulalltag herausgefallen sind. Gerade die letztgenannten haben besonders problematische Hintergründe: soziale und individuelle Benachteiligungen, Delinquenz, instabile Elternhäuser, Suchtprobleme,  etcpp.
Wie Prof. Fabian in der Antwort auf die Anfrage zur Wirksamkeit von Schulverweigererprojekten im Oktober ausführte, geht es für diese Klientel in der Regel darum wieder feste Lebensrhythmen/ Tagesabläufe zu erfahren und Einsicht in die Sinnhaftigkeit des Beschreitens eines Bildungsweges zu gewinnen. Natürlich ist die Reintegration in die Regelschule oder berufsvorbereitende Maßnahmen ein vorrangiges Ziel der beiden benannten Projekte, dieses Ziel kann angesichts der Situation vieler ProjektteilnehmerInnen nicht abgelöst von der Behebung eines breiten Fächers von Problemlagen betrachtet werden. Unsere Fraktion hat sich vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrages unter anderem das Projekt „Take off – Sozialintegration von SchulverweigererInnen“ des Zukunftswerkstatt e.V. angeschaut. Hier konnten wir z.B. auch erfahren, dass die in der Ratsversammlung vorgebrachte quantitative Erfolgsquote (es hieß, dass zwei von 27 ProjektteilnehmerInnen im Schuljahr 2008/ 2009 in die Schule integriert werden konnten) so nicht ganz stimmt. Zwar wurden im Jahr 2009 zwei TeilnehmerInnen in die Mittelschule reintegriert, weitere fünf begannen allerdings auch berufsvorbereitende Maßnahmen, sieben wurden in andere Hilfen vermittelt und drei setzten die Maßnahme im Projekt „Take off“ selbst fort.
Vor allem aber konnten wir bei unserem Besuch sehen, dass die MitarbeiterInnen des Projektes sich mit großem Engagement um die jungen Leuten kümmern, z.B. auch mit Bildungsaktivitäten, die über Stützunterricht und berufsvorbereitende Maßnahmen hinausgehen. Diese anspruchsvolle sozialpädagogische Arbeit kostet Geld. Geld, um das es uns nicht schade ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, Schulverweigerung ist eine bleibende und eher wachsende Herausforderung – die allerdings nicht nur durch Maßnahmen der Jugendhilfe angegangen werden kann. Es bedarf komplementär einer wirksamen Sozialpolitik, die sich die Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut auf die Fahnen schreibt, genauso wie eine grundlegende Reform der sächsischen Schulpolitik – weg vom sozial selektiven Ansatz hin zu einer demokratischen, gemeinsamen Schule für alle.

Meine Fraktion kann dem Verwaltungsstandpunkt zum Antrag zustimmen („Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 31.10.2011 einen Bericht über die Schulverweigererprojekte vorzulegen.“), denn dieser kann aus unserer Sicht eine fachliche und kompetente Debatte über das Thema, die vonnöten ist, gewährleisten.

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