Stimmungsmache gegen Anti-Nazi-Protestvorbereitungen in Dresden

Das im Rahmen der Aktivierungskonferenz von Dresden nazifrei geplante Blockadetraining wurde nach tendenziöser Kritik von BILD-Zeitung und Politikern der sächsischen Regierungskoalition gestrichen. Die Konferenz findet am 7. und 8. Oktober an der TU Dresden statt.

Am 28.9.2011 veröffentlichte die Dresdner BILD-Zeitung einen Hetz-Artikel über die Aktivierungskonferenz des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Dresden nazifrei. Der Beitrag ist mit dem für BILD bekannte tendenziösen Duktus „In öffentlichen Räumen, finanziert vom Steuerzahler.  Linksradikale trainieren an Dresdner Uni!“ überschrieben und richtete sich vor allem gegen das im Rahmen der Konferenz geplante Blockadetraining. Dieses war wie folgt angekündigt:

„Eine erfolgreiche Blockade erreichen wir nicht, indem sich AktivistInnen auf die Straße setzen. Dafür müssen Polizeisperren umgangen oder durchflossen werden. Eine intensive Vorbereitung ist dazu erforderlich. Ihr erfahrt in dem Workshop was Ihr  mitnehmen sollt (und was unbedingt zu Hause bleiben soll), was Bezugsgruppen sind und wozu sie erforderlich sind und wie ein Finger funktioniert.“.

Die BILD machte das angekündigte Trainieren von „Umgehen und Durchfließen“ von Polizeisperren zum „Durchbrechen“ und wartete mit einem echauffierten Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft auf, der dies als „Vorbereitung einer Straftat“ bezeichnete.

Dass „Umgehen und Umfließen“ nicht mit „Durchbrechen“ gleichzusetzen ist, liegt auch vor dem Hintergrund der gewaltfreien Tradition von Blockaden eigentlich auf der Hand.
Die rechtliche Bewertung von Blockadetrainings ist allerdings verschieden. Viele Ordnungsbehörden zeigen sich von dieser Form der Vorbereitung auf Aktionen unbeeindruckt, in vielen Städten wurden Trainings dieser Art aber auch verboten. Zur Klärung könnte das Bundesverfassungsgericht beitragen. Anfang September hatte die Gruppe Avanti Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot eines Blockadetrainings eingereicht. Sie verweisen u.a. darauf, dass Sitzblockaden unter den Schutz von Artikel 8 GG (Versammlungsfreiheit) fallen und ein Proben für diese Protestform natürlich legitim sein muss.

Der Rektor der Technischen Universität Dresden und der Studentenrat haben dem medialen und politischen Druck mittlerweile nachgegeben. Das Blockadetraining wurde abgesagt. Der Rektor Müller-Steinhagen begrüßte im gleichen Zug soziales und gesellschaftliches Engagement der Universitätsangehörigen „für Toleranz und Weltoffenheit und gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus“, der Studentenrat verwahrte sich gegen die Kriminalisierung des Trainings. Sachsens Innenminister Markus Ulbig dagegen holte zum Rundumschlag aus und zeigt einmal mehr, was er von zivilgesellschaftlicher Selbstermächtigung hält: Die Veranstalter hätten mit dieser Aktion ihr „wahres Gesicht“ gezeigt. Sie seien „keine friedlichen Demonstranten. Sie wollen Gewalt. Gewalt gegen die Polizei und damit Gewalt gegen die Gesellschaft.“

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