„Selber Schuld wer hier rumläuft“ Broschüre zu „gefährlichen Orten“ und Kontrollbereichen

Um umfassend über Hintergründe, Ziele und Rechtsgrundlagen für verdachtsunabhängige Kontrollen durch die Polizei zu informieren und auf Möglichkeiten hinzuweisen, eigene Rechte zu nutzen, habe ich eine Broschüre herausgegeben. Hier die Pressemitteilung zur Publikation & die Broschüre zum download:

Derzeit sind in Leipzig dauerhaft fünf Orte als „gefährlich“ kategorisiert. Das zeigen regelmäßige Anfragen der Abgeordneten Juliane Nagel (zuletzt Drucksache 6/17319). Immer wieder greift die Polizei zudem zum Instrument der sogenannten Kontrollbereiche, etwa im Zusammenhang mit Demonstrationen oder zu Silvester am Connewitzer Kreuz. An diesen Orten, die in § 19 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes normiert sind, kann die Polizei verdachtsunabhängig und anlasslos Personalien feststellen, Sachen und an sogenannten „gefährlichen Orten“ auch Personen durchsuchen, ohne dass ein konkreter Straftatverdacht besteht.

Die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (DIE LINKE) geht mit regelmäßigen Kleinen Anfragen der Frage nach, nach welchen Kriterien diese Orte deklariert werden und wie die Kontrollpraxis aussieht. Sie hat immer wieder Betroffene von verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen beraten. Vor über drei Jahren erklärte beispielsweise das Verwaltungsgericht Leipzig eine verdachtsunabhängige Kontrolle durch die Polizei auf einer Straße mit angeblich erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität (§ 19 Absatz 1 Satz 5) für rechtswidrig (Az.: 3 K 1994/14). Eine weitere Klage gegen eine Kontrolle in einem Kontrollbereich liegt derzeit beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht.

Um umfassend über Hintergründe, Ziele und Rechtsgrundlagen für verdachtsunabhängige Kontrollen zu informieren und auf Möglichkeiten hinzuweisen, eigene Rechte zu nutzen, hat Juliane Nagel nun eine Broschüre publiziert. Sie kommentiert:

„In den Sonderkontrollzonen werden die Hürden für Grundrechtseingriffe durch die Polizei gesenkt. Bereits im gültigen Polizeigesetz werden diesbezüglich polizeiliche Kompetenzen ins Vorfeld konkreter Straftaten und Verdachtsmomente verlagert. Nicht das individuelle Verhalten eines Menschen macht ihn gegebenenfalls verdächtig, sondern schon sein Passieren von als ,gefährlich‘ konstruierten Orten beziehungsweise sein Aufhalten dort – vor allem an Orten, an denen sich gesellschaftliche Probleme, etwa Armut, verdichten, oder an denen Menschen sich selbstbewusst und kritisch mit staatlichem Handeln auseinandersetzen. Wer visuell oder habituell aus einer gesellschaftlichen Norm fällt, gerät viel schneller in den Fokus der Polizei. Dies kann besonders sozial Benachteiligte, alternativ aussehende Menschen und Migrant*innen betreffen. Mit der Broschüre will ich aufklären und dazu animieren, sich nicht einschüchtern zu lassen.“

Die Broschüre steht digital bereit und kann wochentags 10 bis 19 Uhr im linXXnet, Brandstraße 15 in Leipzig, abgeholt werden.

Ein Gedanke zu „„Selber Schuld wer hier rumläuft“ Broschüre zu „gefährlichen Orten“ und Kontrollbereichen“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.