)
)
Die Linksfraktion hat einen Antrag in den Kreistag eingebracht, mit dem der Landkreis Nordsachsen seine Bereitschaft erklären soll, angesichts der prekären Situation in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln, speziell im Umfeld des zerstörten Lagers Moria auf Lesbos, temporär ein begrenztes Kontingent von maximal 20 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen oder maximal 20 Flüchtlings-Familien mit Kindern aufzunehmen. Der Antrag wurde am 14.10.2020 mit 9 : 40 : 13 abgelehnt.
https://www.facebook.com/dielinke.westsachsen/posts/3844002742281912).
Status: unbekannt
Die LINKE hat im Görlitzer Stadtrat beantragt, dass die Stadt zusätzlich Geflüchtete aus Moria aufnimmt. (Info:
Status: unbekannt
Bereits im Januar 2020 hatte der Kreistag Görlitz den Vorstoß der Linksfraktion abgelehnt den Landkreis zum „sicheren Hafen für aus Seenot gerettete Geflüchtete“ zu erklären. (zur Initiative: https://m.dielinke-kreistagsfraktion-goerlitz.de/pressemitteilungen/article/katrin-cordts-landkreis-goerlitz-soll-initiative-seebruecke-unterstuetzen/)
Bereits im Januar 2020 hatte der Kreistag Görlitz den Vorstoß der Linksfraktion abgelehnt den Landkreis zum „sicheren Hafen für aus Seenot gerettete Geflüchtete“ zu erklären. (zur Initiative: https://m.dielinke-kreistagsfraktion-goerlitz.de/pressemitteilungen/article/katrin-cordts-landkreis-goerlitz-soll-initiative-seebruecke-unterstuetzen/)
>>> wer zusätzliche Informationen hat oder selbst kommunal aktiv werden will, möge sich melden.
Annex:
Kommunen und Bundesländer können nicht einfach nach ihren Wünschen Geflüchtete aufnehmen. § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ermöglicht die humanitäre Aufnahme von Geflüchteten auf Grundlage einer Aufnahmeanordnung durch die obersten Landesbehörden. Mit eigenen Landesaufnahmeprogrammen hatten in diesem Jahr Berlin und Thüringen beim Bund Druck gemacht über diesen Weg Geflüchtete aus Griechenland aufnehmen zu können. Laut zwei Rechtsgutachten entspräche es der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung, dass die Aufnahme von Flüchtenden aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln von der Bundesregierung nicht verweigert werden darf. Der Ermessenspielraum des Bundesinnenministerium zur Ablehnung des Einvernehmens mit einem Landesaufnahmeprogramm sei sowohl inhaltlich, als auch verfahrenstechnisch begrenzt. Landesaufnahmeprogramme seien demnach Zeichen gelebter Solidarität und Ausdruck der Eigenstaatlichkeit der Länder nach Artikel 30 des Grundgesetzes.
Bundesinnenminister Seehofer hat sein Einvernehmen für diese Programme allerdings versagt. Die Koalitionspartner*innen aus Berlin, Bremen und Thüringen kündigten dagegen rechtliche Schritte an.
Eine Gesetzesinitiative im Bundesrat das im Aufenthaltsgesetz vorgesehene „Einvernehmen“ des Bundesinnenministeriums durch ein einfaches „Benehmen“ zu ersetzen, war im September gescheitert. Auch Sachsen stimmte dagegen.
Bundesinnenminister Seehofer hat sein Einvernehmen für diese Programme allerdings versagt. Die Koalitionspartner*innen aus Berlin, Bremen und Thüringen kündigten dagegen rechtliche Schritte an.
Eine Gesetzesinitiative im Bundesrat das im Aufenthaltsgesetz vorgesehene „Einvernehmen“ des Bundesinnenministeriums durch ein einfaches „Benehmen“ zu ersetzen, war im September gescheitert. Auch Sachsen stimmte dagegen.
Von kommunaler Ebene wird ebenfalls Druck für die zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten gemacht. Aus diesem Grund hat sich im Juni 2019 das Bündnis „Städte sicherer Häfen“ gegründet, das Lobbyarbeit für mehr Entscheidungsspielraum der Städte und Druck aufs Bundesinnenministerium macht. Aus Sachsen ist einzig die Stadt Leipzig seit Oktober 2020 Mitglied in diesem Bündnis.