Resümee der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus

600 Menschen demonstrieren gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus – Paragraph 129 StGb  dient ausschließlich der Einschüchterung von antifaschistischem und politischem Engagement und gehört abgeschafft! – „Initiative gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus“ macht auch in Zukunft weiter gegen Bespitzelung, Einschüchterung und Repression

Pressemitteilung, 30.4.2012

Rund 600 Menschen demonstrierten heute in Leipzig gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus. Anlass waren verschiedene Hausdurchsuchungen, die in den letzten Wochen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ nach § 129 Strafgesetzbuch in Dresden, Finsterwalde und Zwickau stattgefunden haben, die letzte davon am 26.4.12 in Leipzig. Vor einem Jahr hatten die sächsischen Behörden dieses Ermittlungsverfahren mit konzertierten Hausdurchsuchungen begonnen. Mittlerweile sind über 40 Personen betroffen, denen unter anderem die Teilnahme an antifaschistischen Protesten gegen den jährlichen Nazi-Großaufmarsch im Februar in Dresden vorgeworfen wird.

„Mit der Demonstration haben wir ein unmissverständliches Zeichen gegen den Umgang des Freistaates Sachsen mit antifaschistischem Engagement gesetzt. Es ist ein Skandal wie die hiesigen Behörden mit dem so wichtigen Protest gegen Nazis umgehen. Das Ermittlungsverfahren wegen der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ist dabei die Speerspitze von Einschüchterungsversuchen und Versuchen kritische Stimmen mundtod zu machen. Auch die massenhafte Ausspähung von Handydaten von Protestierenden am 19.2.2011, die Verurteilung von friedlichen SitzblockiererInnen oder die landeseigene Extremismusklausel sprechen die Sprache eines autoritären Staaates.“ erklärt die Initiative gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus.

Im Rahmen der Demonstration wurde in verschiedenen Redebeiträgen auf die Repressionen gegen AntifaschistInnen hingewiesen. So wurde unter anderem die Abschaffung des § 129 Strafgesetzbuch gefordert.

„Der Paragraph 129 StGB ist Gesinnungs- und Bespitzelungsinstrument. Er diente in seiner Geschichte schon immer der Unterdrückung und Zerschlagung linker Bewegungen. Insbesondere in Sachsen, dem Land, in dem die NPD seit 2004 im Sächsischen Landtag sitzt und wo Landstriche von Nazis dominiert werden, wird Antifaschismus unterdrückt, während Nazis in Ruhe gelassen oder sogar bestärkt werden Gewalt gegen Menschen auszuüben.“

Wie die sächsische Polizei ihre Prioritäten setzt, zeigte sich auch im Umgang mit der Demonstration, die von einem übermäßigen Polizeiaufgebot begleitet wurde. Am Ende beharrte die Polizei unter Anwendung von Gewalt sogar darauf die Personalien eines Demonstrationsteilnehmers aufzunehmen, weil dieser angeblich zwei Transparente verknotet haben soll.

„Offensichtlich war die Einsatzleitung nicht einverstanden damit, dass die Demonstration ihnen keinen Anlass gab Straftaten festzustellen und damit die Statistik politisch motivierter Kriminalität links anzufüllen. Anders lässt sich das provokante und überzogene Vorgehen nicht erklären.“

Die Initiative gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus bedankt sich bei allen, die ihre Solidarität mit den von Repression Betroffenen gezeigt haben.

„Das Motto der Demonstration „Kommt ihr zu uns, kommen wir zu euch“ wird seine Gültigkeit behalten. Wir werden uns nicht einschüchtern lassen weiter konsequent antifaschistisch agieren und Repression entgegentreten.“ so die Initiative abschließend.

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