Rechtsanspruch auf Kita-Platz kann gegenwärtig nicht entsprochen werden

Es ist wie in den vergangenen Jahren auch, spätestens am Ende des Kalenderjahres sind die Krippen- und Kindergartenplätze ausgebucht. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Schaffung von neuen Platzkapazitäten reichen bei Weitem noch nicht aus, um tatsächliche Entlastung zu schaffen.

Die Fehler der Vergangenheit, als viel zu spät auf die wachsende Zahl von Geburten reagiert wurde, können nicht von heute auf morgen korrigiert werden. Die Stadt muss endlich eingestehen, dass sie dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr gegenwärtig nicht entsprechen kann. Die Schlussfolgerung ist, dass den Eltern die zusätzlichen Kosten, die durch private Absicherung der Kinderbetreuung entstehen, rückerstattet werden müssen. Dies sollte geschehen, ohne dass die Eltern ihre berechtigte Forderung einklagen müssen.

Um die Problematik der fehlenden Kita-Plätze in naher Zukunft spürbar zu entschärfen, ist es zunächst geboten, den eingeschlagenen Weg zur Schaffung einer Systematik, mit der der tatsächliche Bedarf an Plätzen ermittelt werden kann, fortzusetzen. Die kurzfristige Suche nach Plätzen führt hier nicht zum Ziel. Es ist Fakt, dass die Kitas vielleicht – bis auf die beiden neuen Einrichtungen in Knauthain, die noch freie Kapazitäten signalisiert haben – ausgebucht sind. Des Weiteren muss alles getan werden – zum Beispiel durch Vereinfachung der Verfahrensabläufe – , dass die geplanten Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Plätze 2014 und 2015  tatsächlich umgesetzt und auch fristgerecht der Nutzung übergeben werden können.

Bis zu 40 Einrichtungen sollen dieses Jahr neu ans Netz gehen. Ein Großteil davon allerdings erst im Dezember. Diese Zielvorstellungen sind – anders als in den letzten Jahren – einzuhalten, um dann im Frühjahr nächsten Jahres eine deutlich entspannte Platzsituation zu erleben.

Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Stadtrat zu Leipzig, 12.3.2014
Juliane Nagel (Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin) & Rüdiger Ulrich (Stellv. Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses) 

5 Gedanken zu „Rechtsanspruch auf Kita-Platz kann gegenwärtig nicht entsprochen werden“

  1. KONZERNE WIE BMW ect.sollten in die Pflicht genommen werden.Projekte und Modele wie diese zeigen erhöhte Arbeitsleistung und Motivation beim Arbeitnehmer die nicht zuletzt dem Arbeitgeber zu gute kommen .

    Unternehmer über 100 Mitarbeiter am Standort sollten über eigene Kindereinrichtung -Betreung nach denken .

    Arbeitenehmer -Famielen wieder das Gefühl der Sicherheit vermitteln.

  2. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, unterstützt der Gesetzgeber Maßnahmen des Arbeitgebers, die die Unterbringung der noch nicht schulpflichtigen Kinder seiner Arbeitnehmer zum Gegenstand haben. Aus diesem Grund sind Arbeitgeberleistungen (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG

    Oft wird dieses aber nicht v.AG angeboten …da es ein zeitlicher Mehraufwand bedeutet .

  3. Was ist das denn für ne komische. leistungsorientierte Perspektive? BMW-Kita nutzen doch den Eltern in der Breite nix, erst recht nicht den sozial Benachteiligten, die es eh viel schwerer haben, als Eltern, die Geld haben.. Am PRoblem vorbei, würd ich zu dem Kommentar meinen.

  4. Hallo,

    da muss ich Frau Nagel Recht geben. Ich würde mich über eine Lösung ähnlich der Grundschulanmeldung aussprechen. Der daraus resultierende Bedarf sollte wohnortnah durch das Sozialamt realisiert werden.

  5. Hier ging es um Model Bsp.das Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden,

    Das sozial benachteiligte Personen unterstüzt werden sollen steht außer Frage
    GELD für Private Einrichtung wo die Preise für Unterbringung frei nach oben bestimmt werden ,weil die Nachfrage aus der Not bestimmt wird ist nicht die Lösung .
    Es müssen Kitas geschaffen und je nach Stadteil u.Bedarf von Bund – Land -Stadt finanziert werden ,

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