Polizei außer Kontrolle?

polizei-juleAnfang des Jahres machte die Polizei in Hamburg von sich reden durch Einrichtung großzügiger Kontrollbereiche und kleinlicher Schikanierung aller, die sich dort bewegten. Die Unschuldsvermutung galt plötzlich nicht mehr, Proteste wurden illegalisiert. Das sächsische Polizeigesetz hält ähnliche Instrumente bereit – und der Erfahrung nach werden sie auch eingesetzt, insbesondere im Leipziger Süden. leipzig.antifa interviewt Juliane Nagel

Das Innenministerium des Freistaates, immerhin Dienstherr der Polizei, will davon aber nichts wissen, wie kürzlich eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) ergab. Mit ihr unterhielt sich Enrico Auerbach für leipzig.antifa.de über die Kontrollpraxis der Polizei, Folgen für Betroffene und Grenzen demokratischer Kontrolle.

Du hast im Landtag nach der Einrichtung von „Kontrollbereichen“ im Leipziger Süden gefragt. Die Antwort des Innenministeriums: Seit 2013 gab es hier keinen „Kontrollbereich“. Hat dich die Auskunft überrascht?

Nein, mir wurde schon vorher gesagt, dass die Auskunftsfreudigkeit der Staatsregierung nicht sehr ausgeprägt ist. Andererseits antwortet sie nicht mit den üblichen Floskeln über „Geheimhaltung“, sondern stellt klar heraus, dass es ab dem Jahr 2013 keine Kontrollbereiche im Sinne des Polizeigesetzes gab. Das muss ich erst mal so hinnehmen.

Außerdem habe ich nach so genannten „gefährlichen Orten“ gefragt. Für Connewitz ist der Begriff schon ein geflügeltes Wort, „gefährliche Orte“ sind aber auch im Polizeigesetz definiert als Orte, an denen „erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen“. Hier liegen die Kontrollschranken für die Polizei, ähnlich den Kontrollbereichen, sehr niedrig. Der Knackpunkt ist: Wie und warum solche Orte durch die Polizei ausgewählt werden, liegt vollkommen im Dunkeln. Das ist demokratisch nicht kontrollierbar.

Interessanterweise wurde ein Abschnitt der Kneipenmeile Karl-Liebknecht-Straße während der Fußball-WM zu so einem „gefährlichen Ort“ erklärt. Ich erinnere mich aber nicht, dass dieser Bereich jemals in der Öffentlichkeit für „gefährlich“ gehalten wurde, nicht einmal während der Fußball-WM, als einige betrunkene Deutsche eine wirkliche Gefahr für Menschen darstellten. Stattdessen wird immer das „gefährliche Connewitz“ beschworen. Es wird diskursiv dazu gemacht, um den Stadtteil dann mit repressiven Strategien zu „behandeln“. Ein Beispiel war die Errichtung des Polizeipostens.

Glaubhafte Schilderungen von Leuten, wie sie in Connewitz einkaufen wollen und vor dem Discounter aufgefordert werden, die Schuhe auszuziehen, weil da Drogen drin sein könnten, gibt es zuhauf. Ich frage mal ganz direkt: Hegst du den Verdacht, dass das Innenministerium spitzfindige bis falsche Angaben macht?

Fakt ist, dass es im Leipziger Süden heftigere Polizeikontrollen gibt als in anderen Stadtteilen. Denn wer sitzt schon abends in einer Kneipe in Reudnitz, Gohlis oder Lindenau und sieht alle zehn Minuten Polizeiwagen im Schritttempo vorbeifahren oder muss sich nachts auf dem Heimweg von einer Party ausweisen? Die Berichte über solche Kontrollen kommen übrigens nicht nur aus Connewitz, sondern auch aus der Südvorstadt.

Ich habe jetzt eine weiteren Anfrage gestellt, mit der ich mich nach anderen Rechtsgrundlagen für verdachtsunabhängige Kontrollen erkundige. Das Sächsische Polizeigesetz sieht so genannte Kontrollstellen vor sowie Straßen von „erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“.

Darum wird es im Falle Leipzigs aber doch nicht gehen.

Es klingt komisch, aber das haben Betroffene von Polizeikontrollen im Leipziger Süden von BeamtInnen tatsächlich schon als Begründung für verdachtsunabhängige Kontrollen zu hören bekommen. Hier wird es interessant sein, ob es tatsächlich einen Nachweis dafür gibt, dass Straßen im Leipziger Süden von „erheblicher Bedeutung“ für die „grenzüberschreitende Kriminalität“ sind. Ich frage mich, ob die nächstgelegene Grenze gemeint ist – das wäre die zu Sachsen-Anhalt. Für mich ergibt so eine Begründung wenig Sinn.

Übrigens muss das Sächsische Innenministerium dem Landtag jährlich über „Umfang und Ergebnisse“ von Kontrollmaßnahmen im Sinne des Polizeigesetzes berichten. Das passiert bis jetzt nicht, also werden wir es im Landtag einfordern.

Abgesehen davon bleibt es dabei: Die Kontrollen im Leipziger Süden sind keine Hirngespinste, sondern werden von Zeit zu Zeit Alltagsrealität. Wenn das Innenministerium auch auf meine neue Anfrage antworten sollte, dass es nach den Rechtsgrundlagen, die das Polizeigesetz hergibt, keine Befugnisse für solche verdachtsunabhängigen Kontrollaktionen gab, dann werde ich von Willkür ausgehen müssen.

Du hast auch gefragt, inwieweit künftig auf die Einrichtung von „Kontrollbereichen“ und die Festlegung „gefährlicher Orte“ hingewiesen wird, damit sich BürgerInnen darauf einstellen können, nicht unabgetastet zur eigenen Haustür oder zum Einkaufen durchgelassen zu werden. Darauf verweigert das Innenministerium die Antwort. Kannst du erklären, warum man sich selbst in solchen ganz alltagspraktischen Fragen nicht in die Karten gucken lässt?

Den Satz, der vom Innenministeriums aufgeschrieben wurde, werde ich wohl noch oft zu hören bekommen: „Die Staatsregierung kann die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn die den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren“. Dieser Kernbereich entzieht sich erklärtermaßen der demokratischen Kontrolle. Genau das finde ich undemokratisch, schließlich geht es bei verdachtsunabhängigen Kontrollen um Maßnahmen, die tief in die Grundrechte von Menschen eingreifen, diese Grundrechte verletzen und die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen. Das ist nichts „Normales“. Und schon gar nicht ist die Antastung von Grundrechten die „Eigenverantwortung“ der Staatsregierung.

Warum sie hier die Antwort umgeht, kann ich nur vor genau diesem Hintergrund sehen: Es geht darum, demokratische Rechte einzuschränken, Menschen einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Meine Anfrage war übrigens inspiriert durch eine ähnliche Anfrage der Linksfraktion in Bremen. Dort gab es eine vernünftige Antwort: Die „Gefahrengebiete“ wurden detailliert aufgeführt und zudem angekündigt, auf die Einrichtung solcher Kontrollzonen künftig öffentlich hinzuweisen. Das hätte ich mir natürlich auch für Sachsen gewünscht. Aber wir sind eben in Sachsen.

Wir erinnern uns gut an den früheren Leipziger Polizeichef und gescheiterten OBM-Kandidaten Horst Wawrzynski: Der hat ausgiebig mit der eigentlich unspektakulären „Ausbeute“ seiner so genannten Komplexkontrollen geprahlt. Für wie glaubwürdig hälst du die jetzige Behauptung des Innenministeriums, die Polizei habe gar keinen Überblick darüber, aus welchem Anlass und wie oft sie an welchen Orten kontrolliert?

Beim Stand der Technik und dem akribischen Umgang der Ordnungsbehörden insbesondere mit dem Stadtteil Connewitz kann ich diese Antwort nicht für bare Münze nehmen. Ich erinnere nur an die AG Stadtentwicklung des Kriminalpräventiven Rates, in der die Polizei sehr detaillierte Analysen diverser Vorgänge in Connewitz eingespeist hat.

Solange man dieses so genannte Wissen einer Geheimhaltung unterwirft, werde ich der Polizei bei der Verwendung und Verwertung der erhobenen Daten nicht vertrauen.

Im Lichte der Hamburger Erfahrungen mit „Kontrollbereichen“ gibt es die Einschätzung, dass deren Einrichtung ein Art „Polizeistaatsexperiment“ im kleinen Maßstab sei: Gebiete, in denen unliebsamer Protest stattfindet, werden durch die Polizei regelrecht besetzt und es entstehen Zonen, in denen der Schutz von BürgerInnen vor polizeilicher Willkür faktisch aufgehoben ist. Ist das deiner Meinung nach der Hintergrund, warum Instrumente wie die „Kontrollbereiche“ – auch wenn sie nicht immer so heißen – bedient werden?

Die Konstruktion „gefährlicher Orte“, das Ausrufen von „Gefahrengebieten“ oder die Einrichtung von „Kontrollbereichen“ sind Teil eines ordnungspolitischen Paradigmenwechsels hin zum „Präventionsstaat“. Klassische Aufgabe der Polizei war einmal die Abwehr von Gefahren, die von Einzelnen ausgehen. Heute fokussiert sich ein staatliches Kontrollregime aber auf ganze Räume. Der Staat verlagert die Befugnisse der Polizei in ein gar nicht mehr abzugrenzendes Vorfeld, indem er Orte deklariert, an denen schon verdächtig ist, wer sich dort aufhält. Das passiert, ohne dass irgendeine Straftat oder auch nur eine Ordnungswidrigkeit vorausgegangen sein muss.

Ziel ist die soziale Normierung und die Ausschaltung vermeintlicher Gefährdungslagen, auch wenn die noch gar nicht eingetreten sind. Diese Präventionslogik erhielt vor allem nach 9/11 Auftrieb und bedeutet im Grunde nichts anderes als die Aushebelung der Unschuldsvermutung. Die Akzeptanz solcher Maßnahmen ist in der Bevölkerung leider recht groß, denn die Furcht vor Kriminalität wird medial und politisch geschürt, die Ursachen werden zugespitzt auf bestimmte Orte oder bestimmte Menschengruppen.

Manchmal passiert beides zugleich, wenn wir zum Beispiel an so genannte „Grenzkriminalität“ denken. Hier verbinden sich dann ethnisierende und rassistische Diskurse mit der Debatte um „innere Sicherheit“…

Ja, und es ist interessant zu beobachten, welche Bevölkerungsgruppen es sind, denen der Staat regelmäßig unterstellt, „Delinquenten“ zu sein: Es sind derzeit vor allem Muslime, aber auch allgemein Menschen, die an den sozialen oder politischen Rand gedrängt werden und die man dort halten will, um sich mit sozialen Schieflagen oder auch der Kritik an Missständen nicht auseinandersetzen zu müssen. Man hält bestimmte Gruppen an diesem Rand, und das gelingt dadurch, dass man auf Polizei statt auf Politik setzt. Genau das ist der Effekt der Vorverlagerung polizeilicher Befugnisse. Das ist völlig im Sinne der herrschenden Logik des Kapitalismus.

Es fällt auch auf, dass bundesweit immer wieder Gebiete betroffen sind, in denen es zum einen eine starke linksalternative Szene gibt, wie in Connewitz, Berlin-Kreuzberg und der Hamburger Sternschanze. Oder aber Gebiete mit hohem MigrantInnenanteil wie Leipzig-Volkmarsdorf oder Berlin-Neukölln. Das sind Orte, die aus Sicht des Staates unkalkulierbar sind und die darum mit Härte, wenn nötig auch mit Willkür unter Kontrolle gebracht werden sollen.

Leider ist es so, dass diese Logik weitgehend aufgeht: Eine erwähnenswerte Kritik gibt es selten, Solidarisierungen mit den Betroffenen bleiben aus. Im Gegenteil akzeptieren weite Teile der Öffentlichkeit die von der Polizei betriebene Markierung der „Anderen“ als den angeblich „Kriminellen“. Im Bereich Eisenbahnstraße wurden zwischen August 2008 und Dezember 2011 insgesamt acht Mal Kontrollbereiche eingerichtet. Gestört hat das bis vor kurzem kaum jemanden. Das meine ich durchaus auch selbstkritisch. Wir haben zu lange weggeschaut.

Derzeit stehen Einheiten der Bundespolizei in der Kritik: Beamte sollen willkürlich Leute kontrolliert und ansatzlos Strafanzeigen gegen Unschuldige gefertigt haben, um eine Art „Verfolgungsquote“ zu erfüllen – wohl in der Hoffnung, durch die möglichst vielzählige Verfolgung Unschuldiger, was eine Straftat ist, eher befördert zu werden. Könnte so ein Verhalten eine Erklärung der polizeilichen Vorliebe für Massenkontrollen sein?

Ja, die vom Spiegel aufgedeckten Vorgänge sind brisant und leider viel zu wenig bekannt. Hier wurden in einem konkreten Fall in Berlin massenweise Menschen kontrolliert, um die „Quote“ zu erfüllen. Die „Treffer“ wurden dabei vor allem durch Kontrollen von Wohnungslosen und MigrantInnen erhöht, zum Teil wurden willkürlich Anzeigen wegen angeblichen Hausfriedensbruchs geschrieben.

Dass es bei der Bundespolizei eine Zielvorgabe gibt, möglichst viele „Aufgriffe“ von Verdächtigen vorzuweisen, ist ein Skandal. Dass BeamtInnen weiter nach diesem Muster agiert haben, auch nachdem dieser Praxis Anfang 2013 ein Ende gesetzt wurde, macht die Sache noch schlimmer.

Das Beispiel der drei BeamtInnen aus Berlin zeigt, dass es eine Tendenz zur Verselbstständigung gibt. Diese BeamtInnen haben ihre Machtposition genüsslich ausgekostet, indem sie Menschen rassistisch beleidigt, erniedrigt und wohl auch Gewalt angewendet haben. Das stand sicherlich in keiner „Zielvorgabe“, sondern ist ein strukturelles Problem des Polizeiapparates. Der muss sich nämlich, gerade vor dem Hintergrund objektiv abnehmender Kriminalität, permanent selbst legitimieren. Zudem ist der Polizeidienst, insbesondere in den Bereichen der Bundes- und Bereitschaftspolizei, besonders anziehend für autoritäre, kontroll- und machtorientierte Menschen.

Das sächsische Innenministerium behauptete neulich auch, die sächsische Polizei sei an der europaweiten Kontrollaktion „Mos Maiorum“ im vergangenen Oktober nicht beteiligt gewesen – und dass die Praxis des „racial profiling“ im Freistaat sowieso abgelehnt werde. Deckt sich das mit deinen Informationen?

Ob sächsische BeamtInnen beteiligt waren, lässt sich nicht klären. Ich kenne kein konkretes Beispiel aus Sachsen im „Mos Maiorum“-Zeitraum im Oktober. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es vor allem die Bundespolizei war, die sich an definierten Kontrollorten, also Verkehrsknoten wie Bahnhöfen, Flughäfen und Autobahnen, MigrantInnen und Geflüchtete herausgepickt hat.

Diese EU-weite Polizeiaktion macht damit ein alltägliches Problem sichtbar: rassistische Kontrollen durch Behörden. Dieses alltägliche „racial profiling“ kennen wirklich alle, die nicht bio-deutsch aussehen. Man hört ihnen nur meist nicht zu. Anders war das neulich bei der Veranstaltung „Leipziger Rede“, als einschlägige Erfahrungen endlich mal zur Sprache kamen. Und erst vergangene Woche habe ich am Dresdner Hauptbahnhof flächenhafte Kontrollen von MigrantInnen beobachtet.

Siehst du Anzeichen, dass sich das ändern wird?

Ich kann mir derzeit nicht vorstellen, dass die Polizei in Sachsen hinreichend sensibilisiert wäre, diese rechtswidrige Praxis zu unterlassen. Denken wir nur daran, dass es BeamtInnen der Polizei waren, die bei dem Mord an Kamal durch zwei eindeutige Nazis ein rassistisches Tatmotiv ausgeschlossen haben.

Das Problem ist auch hier: Es gibt keine Dokumentation, es fehlen belastbare Zahlen. Das ist ja eben der Punkt, an dem sich die Sächsische Regierung herauszureden versucht. Dabei gäbe es durchaus Möglichkeiten, die Kontrollpraxis nachvollziehbar und auch kritisierbar zu machen. Gewollt ist das offenbar nicht. Ein echtes Vorbild, wie es anders geht, ist Großbritannien, wo nach rassistischen Vorfällen bei der Polizei bis hin zu Morden durch PolizistInnen an MigrantInnen endlich demokratische Mechanismen wie unabhängige Beschwerdestellen und Dokumentationsverfahren eingeführt wurden.

Denkst du, dass sich durch die SPD-Beteiligung an der Landesregierung und mit dem kommenden Wechsel an der Spitze der sächsischen Polizei etwas an deren Vorgehen und Auftreten ändern wird? Über den neuen Spitzenbeamten Georgie sagt man, dass er kein Haudrauf ist, sondern als überlegt gilt.

Ich bin ein optimistischer Mensch, aber ich bin ebenso skeptisch. Nach den jahrelangen Erfahrungen mit der Polizei – egal welche Regierungsfarbe das Schwarz ergänzt hat oder ob der Polizeipräsident Merbitz oder Kann hieß – bleibe ich auch skeptisch. Das Problem liegt in der Struktur und Organisationsweise der Polizei, insbesondere in so genannten geschlossenen Einheiten. Solang die „cop culture“ mit ihrem machtaffinen, patriarchalen, hierarchischen Selbstverständnis munter gedeihen kann, sehe ich kaum Veränderungschancen.

Es gibt zwar die verschiedensten Vorschläge für eine strukturelle Reform der Polizei, angefangen bei der Abschaffung geschlossener Einheiten, über verstärkte Menschenrechtsbildung als Bestandteil der Polizeiausbildung, Kennzeichnungspflicht bis hin zu unabhängigen Beschwerdestellen. Das hängt aber nicht an Namen oder Parteifarben, sondern daran, grundsätzliche Strukturreformen auch angehen zu wollen. Diesen Willen sehe ich derzeit nicht.

Du forderst die Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle und selbst der schwarz-rote Koalitionsvertrag sieht die Schaffung so einer Stelle im Freistaat vor. Angesiedelt werden soll sie allerdings beim Innenministerium. Was versprichst du dir von so einer Instanz, die weder unabhängig sein kann, noch über Kontrollbefugnisse verfügen wird?

Der Knackpunkt einer Beschwerdestelle ist in der Tat ihre Unabhängigkeit. Der Datenschutz- und der Ausländerbeauftragte des Freistaates sind nicht aus Spaß unabhängig und dem Landtag „unterstellt“ und nicht etwa einem Ministerium. Sie sollen den Apparat hinsichtlich seiner Rechtskonformität überwachen und, wo es nötig ist, extern beraten. Der Idee einer weitgehenden Unabhängigkeit folgt die Polizeibeschwerdestelle, die wir als Linksfraktion in unserem Wahlprogramm fordern und zu der wir in der letzten Landtagsperiode bereits einen Gesetzesentwurf eingebracht haben. Schon damals hat sich die SPD mit unseren Vorstellungen schwer getan.

Es liegt allerdings auf der Hand: Eine Beschwerdestelle, die nicht den Landtag bei der demokratischen Kontrolle des Polizeiwesens unterstützt, sondern dem Innenministerium angegliedert ist, wird zum Handlanger. Der Beklagte wird zum Richter über die Beschwerden gegen ihn selbst. Welcher Mensch, der von polizeilichem Fehlverhalten betroffen ist und sich gerade daher nicht zur Polizei traut, wird denn zum Vorgesetzten der Polizei gehen? Nur zur Erinnerung: Etwa 90 Prozent der Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt werden mit Gegenanzeigen beantwortet, in der Regel wegen angeblichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Im Koalitionsvertrag steht zur CDU-SPD-Beschwerdestelle wörtlich: „Wir wollen das Vertrauensverhältnis zwischen der sächsischen Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern weiter stärken und Hinweise, Anregungen und Beschwerden ernst nehmen.“ Das klingt alles nicht nach einer verbindlichen und wirksamen Instanz zur Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten. Das klingt viel eher nach einem Instrument, das zum Schönreden von Polizeiverhalten dienen soll. Wir brauchen aber mehr als ein Feigenblatt und werden versuchen, das auf Landtagsebene anzugehen.

Es gibt JuristInnen, die ausdrücklich beanstanden, dass „verdeckte“ Bereiche der Polizeiarbeit noch schlechter kontrolliert werden als die Tätigkeit der „Verfassungsschutz“-Behörden. Wäre daher nicht ein vollwertiges parlamentarisches Gremium, das öffentlich tagt, den Aufgaben einer demokratischen Kontrolle der Polizei in Sachsen am besten gewachsen?

Ein Parlamentarisches Kontrollgremium gibt es schon. Das kontrolliert bis dato hinter verschlossenen Türen und unter strikter Geheimhaltung die polizeilichen Maßnahmen etwa bei der akustischen Wohnraumüberwachung und beim Einsatz so genannter „besonderer Mittel“. Das Gremium befasst sich nur mit besonders schwerwiegenden Eingriffen in die Privatsphäre. Den Ansprüchen einer demokratischen Kontrolle der Polizei wird man so nicht gerecht, es fehlt die Transparenz.

Eigentlich müsste der Innenausschuss des Landtages genau diese Transparenz herstellen. Als Organ des Landtages macht er die Vor- und Feinarbeit für den Landtag. Dazu gehören auch Aufgaben der Kontrolle und der Leitliniengebung für die Polizei. Wir haben auch in dieser Legislatur schon gefordert, die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen herzustellen. Aber damit scheitern wird am verstaubten, manchmal vordemokratischen Politikverständnis von CDU und SPD. Gerade diese Ausschusssitzungen öffentlich abzuhalten wäre ein wichtiger Schritt zur demokratischen Kontrolle.

Der Vorschlag für eine Polizeibeschwerdestelle, den die Fraktion DIE LINKE eingebracht hatte, sah natürlich eine regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Landtag und damit auch der Öffentlichkeit vor. Das wäre das Mindeste.

Der Chemikalien-Angriff durch Polizisten auf AntirassistInnen in Leipzig-Schönefeld hat gezeigt, dass eine Klärung selbst schwerwiegender Vorfälle nicht möglich scheint, solange Willkür durch Korpsgeist und Anonymität gedeckt wird. Daran würden auch noch so gute Kontrollinstanzen scheitern. Siehst du Perspektiven, noch einmal die Initiative für die Einführung einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht sächsischer Polizeibeamter zu ergreifen

Klar, immer wieder! Diese Forderung ist nicht nur Kernbestand einer kritischen BürgerInnenrechtsbewegung, die im Osten leider völlig unterentwickelt ist, sondern auch der LINKEN. Vor Jahren hab ich das Problem am eigenen Leib gespürt. Nach einem krassen Pfeffersprayeinsatz am Connewitzer Kreuz habe ich Anzeige erstattet, die eingestellt wurde, weil angeblich die Verantwortlichen nicht ermittelt werden konnten. In Sachsen wurden in den vergangenen Jahren sage und schreibe 98 Prozent der Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingestellt.

Die Kennzeichnungspflicht gehört daher untrennbar zur der von uns geforderten Beschwerdestelle. Denn was nutzen engagierte Aufklärungsversuche, wenn von Anbeginn gewettet werden darf, dass die TäterInnen nicht ermittelt werden können? Es ist aber zu einfach, eine Initiative für eine Gesetzesänderung zu versprechen. Solche Änderungen müssen politisch erkämpft werden. Genau so, wie der Widerstand gegen die Logik des Präventionsstaates mit seinen unsäglichen Kontrollexzessen täglich organisiert werden muss.


Mehr zum Thema steht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift CILIP – Bürgerrechte & Polizei mit dem Schwerpunkt „Polizei und Krise“. Neben einem Überblick über die Situation in mehreren europäischen Ländern geht es auch um Kontrollbereiche und verdachtsunabhängige Kontrollen im Lichte der Hamburger Erfahrungen.

Quelle: leipzig.antifa.de, November 2014

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.