Musikbeschallung im AKS: Sportamt bleibt hart

Die Antwort auf die Nachfrage zum Beschallungsverbot im Alfred-Kunze-Sportpark bleibt ausweichend und zeugt von einer unverhältnismäßigen Entscheidung zuungunsten der BSG Chemie

Bereits im September habe ich nach das Verbot der Musikbeschallung im Alfred-Kunze-Sportpark mit einer Stadtratsanfrage zu hinterfragen versucht.
Seitdem BSG Chemie Leipzig Hauptpächterin des Alfred-Kunze-Sportparks in Leipzig-Leutzsch ist, ist dem Verein das Abspielen von Musik während der Heimspiele per Vertrag untersagt. Dieses Verbot basiert auf der Beschwerde eines einzigen Anwohners, der dafür offensichtlich alle Hebel in Bewegung gesetzt hat.

Aufgrund der unbefriedigenden Antwort auf die Anfrage, habe ich nachgefragt. Auch die darauf folgende Antwort ist ein weiterer Ausdruck von vorauseilendem Gehorsam und unzureichend begründetem Handeling der Situation.

So hatte das Sportamt in der September-Antwort darauf verwiesen, dass es kein Problem gegeben hätte, wenn die BSG „die im Stadion befindliche dezentrale Beschallungsanlage“ genutzt hatte. Ich habe nachgefragt, warum dann jetzt auch die Beschallung mit genau dieser Anlage verboten worden wäre.  Das Amt verweist in der aktuellen Antwort darauf, dass „der Konflikt [2013] möglicherweise durch Nutzung der stadioneigenen Beschallungsanlage und Reduzierung der Lautstärke gelöst [hätte] werden können.“ (Das Pikante daran ist, dass diese Anlage zu dieser Zeit noch der Hauptpächterin SG Sachsen de facto gehörte. Kennt mensch die Spannungen zwischen beiden Vereinen, dürfte – auch dem Sportamt – klar sein, dass eine gemeinsame Nutzung faktisch schwierig war.) Jetzt aber fordere der Beschwerdeführer sogar von der Landesdirektion „die umfassende Einhaltung der gesetzlichen Normen“. Im September 2014 allerdings hatte die Stadtverwaltung geantwortet, dass der Anwohner nicht die Gewährleistung des „rechtskonformen Zustand der Sportanlage hinsichtlich der Beschallung“ fordere. Die BSG nutzt die benannte stadioneigene Anlage. Die Aussagen der Stadt sind also widersprüchlich.

Auch die Frage warum es kein milderes Mittel als das Total-Verbot der Musikbeschallung gegeben hat, wird wiederum nicht beantwortet. Die bereits im September willkürlich in den Raum gestellte Vermutung, dass es bei Nicht-Handeln zu einer erfolgreichen Klage des Beschwerdeführers gekommen wäre.
Unberücksichtigt bleibt dabei, dass durch die BSG Chemie Leipzig mehrfach die Bitte an die Stadt Leipzig herangetragen wurde, den Forderungen des Beschwerdeführers durch die behördliche Anordnung zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzwerte gegenüber der BSG Chemie Leipzig Genüge zu tun. Die Stadt Leipzig hätte somit ihre Pflicht erfüllt und auf die Beschwerden des Beschwerdeführers reagiert. Gleichzeitig hätte man der BSG Chemie Leipzig die Möglichkeit eingeräumt, durch Inanspruchnahme eines Rechtsbehelfes die Problematik im Rahmen eines Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens nachhaltig und rechtssicher überprüfen zu lassen. Doch genau dies geschah nicht. Belege für die objektive Überschreitung von festgelegten Ausnahmen bei der Überschreitung von Lärmimmissionen (18 so genannte seltene Ereignisse im Jahr) gibt es nicht.
So wiederholt die Stadt Leipzig in der Antwort die Behauptung, dass bereits der normale Spielbetrieb im AKS die Maßgabe der 18 „seltenen Ereignissen“ überschreiten könnte. Die Frage wer zuerst da war (AKS oder Beschwerdeführer) und wer vor diesem Hintergrund ein Quasi-Gewohnheitsrecht hat (Bestandsschutz der Sportanlage/ Nachrangigkeit der heranrückenden Wohnbebauung) beantwortet die Stadt zudem de facto nicht. Dabei müsste klar sein, dass der AKS Bestandsschutz genießen müsste.

Die letzte und entscheidende Frage ist die nach den Perspektiven für die Aufhebung des Verbot der Musikbeschallung im Kalenderjahr 2015. Die Antwort der Stadt kehrt die Beweispflicht um. So sei der „Verein gefordert […]  nachzuweisen und darstellen, dass die Anforderungen der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung sicher eingehalten werden und dass das Rücksichtnahmegebot gegenüber der Nachbarschaft nicht verletzt wird.“. Bis dato wurde dem Verein allerdings kein Verstoß nachgewiesen. Die Ergebnisse von zwei Schallpegelmessungen – eine davon bei einem BSG-Spiel, die andere bei einem Spiel der mittlerweile insolventen SG Sachsen – besagen lediglich, dass „sie sich im Grenzbereich der maximal für seltene Ereignisse zulässigen erhöhten Immissionsrichtwerte und damit an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung“ bewegen.

Summa summarum: Das Sportamt will nicht von seiner Position abrücken, verliert sich in Ausreden und verstrickt sich in Widersprüche.
Die Aufhebung des Beschallungsverbotes wird nur über eine klare und bestimmte Verhandlungsposition der BSG Chemie sowie der Vergleich mit ähnlich liegenden Situationen (z.B. Zentralstadion) zu erreichen sein. Ich bleibe dran und nehme Vorschläge für ein Vorgehen gern entgegen.

>>> Antwort zu  Anfrage von Oktober 2014 download als pdf

5 Gedanken zu „Musikbeschallung im AKS: Sportamt bleibt hart“

  1. Tja. Ist eben nicht der Lieblingsverein. Das Thema wäre am Cottaweg schon längst abgehakt. Da will die Stadt pro RBL Grundstücke enteignen, um Parkplätze zu erschaffen.

  2. Sehr geehrte Frau Nagel,
    da machen Sie es sich aber sehr einfach.
    Zwei mal gefragt, zwei mal dumme Antworten erhalten, und nun ist die BSG Chemie also in der Pflicht, mit klaren Verhandlungspositionen aufzutreten. Das Sportamt ist hier aber in einer klar besseren Verhandlungsposition und kann sagen, entweder keine Musik oder keinen Vertrag.
    Nein, sehr geehrte Frau Nagel, hier muss politischer Druck der Legislative her! Wenn das Sportamt offensichtlich an seiner falschen Position festhält, sind die Abgeordneten in der Pflicht, das Sportamt zu Zugeständnissen zu zwingen. Oder macht in Leipzig etwa die Exekutive die Politik???

  3. Lieber Anton Eibeck.
    das Fragen/ Öffentlichmachen und Herausarbeiten von Konflikten ist ein wichtiges Mittel der Politik.
    Leider ist der Stadtrat auch nicht Legislativ, er kann kommunalpolitische Vorschläge einbringen und kontrolliert vor allem die Verwaltung.
    Leider besteht ja ein Vertragsverhältnis zwischen Stadt und BSG, in dem das Beschallungsverbot festgeschrieben ist. An dieser Stelle ist es für die Politik schwer einzugreifen. Ich denke aber weiter nach, welche Wege möglich sind.
    Ich habe dem Verein signalisiert, dass ich tätig werde, wenn gewünscht.

  4. Hallo Frau Nagel, zunächst einmal vielen Dank und Respekt, dass Sie sich weiterhin für dieses Thema stark machen, welches uns sehr am Herzen liegt. Es kann und darf nicht sein, dass das Interesse von einer!!! Person über das Interesse einer großen Gemeinschaft gestellt wird, welches dem Prinzip der Gleichbehandlung entgegensteht und jeglicher sachlicher Begründung entbehrt. Also bitte bleiben Sie dran, damit dieser haltlose Zustand beendet wird.

  5. Danke, auch mal was positives ausnahmsweise :)
    Habe heut einen Brief an BM Rosenthal und die Amtsleiterin Kirmes abgesendet. Mit der eindringlichen Bitte den Zustand ab Ende der Winterpause zu beenden. Bin gespannt.

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