Ich habe mich mit einer Kleinen Anfrage (Drs 7/ 2681) an die Sächsische Regierung gewendet und den Stand der Ermittlungsverfahren gegen Zivilist*innen, aber auch gegen Polizeibeamt*innen abgefragt. Ebenfalls wollte ich die Konsequenzen aus der verfehlten Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in Erfahrung bringen.
Laut Antwort des Innenministeriums sind mittlerweile 7 Ermittlungsverfahren eingestellt. In zwei Fällen sind die gesprochenen Urteile bereits rechtskräftig, darunter eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe, die kurz nach Silvester in einem Schnellverfahren verhängt wurde. Die am 23. Juni 2020 zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Person sitzt weiter in Haft, das Urteil war zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage noch nicht rechtskräftig.
Gegen die Polizei wurden lediglich zwei Ermittlungsverfahren geführt, wovon eines bereits eingestellt wurde.
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