Bald drei Zeltlager für Geflüchtete in Sachsen – das ist unnötig und unmenschlich!

Am 30. Juni 2021 hielten die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt 4.204 Plätze zur Unterbringung geflüchteter Menschen in Wohnungen vor. Zusammen mit den 2.653 freien Plätzen in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften waren die Kommunen im Sommer auf die Ankunft von knapp 7.000 Menschen vorbereitet (Drucksache 7/7016). Auch in landeseigenen Immobilien stehen mehr als 16.000 Quadratmeter zur Wohnnutzung leer (Drucksache 7/7327). Von Juni bis Oktober 2021 wurden in Sachsen 5.155 Menschen aufgenommen, im Vergleichszeitraum 2020 waren es 2.325, 2015 insgesamt 51.095. Einige Menschen werden auch in andere Bundesländer verteilt.

Die Aufnahme der neu ankommenden Menschen wird durch die Landesdirektion Sachsen gewährleistet, die Kapazitäten der Aufnahmeeinrichtungen werden ausgebaut. Wie dies getan wird, ist jedoch falsch und menschenunwürdig, meine ich:

Der Ministerpräsident zeigt sich auf ganzer Linie antihumanistisch, verliert sich in martialischer Rhetorik, will Mauern hochziehen und arbeitet sich am belarussischen Diktator Alexander Lukaschenko ab. Mit politischer Rhetorik wird so ein Krisenszenario entworfen, das dem Vergleich mit der Realität an der Oder-Neiße-Grenze nicht standhält. Dort geht das Leben wie gewohnt weiter.

Bald soll Sachsen drei Zelt-Lager haben, in denen Menschen untergebracht werden. Die Bremer Straße in Dresden und Mockau III in Leipzig sind bereits am Netz. Mockau II soll Ende 2021 bis zu 650 Menschen fassen können (Drucksache 7/7940). Damit erhöht die Landesdirektion die Kapazitäten in ihren Aufnahmeeinrichtungen von 4.170 auf 4.820, offenbar geplante Aufstockungen in der Bremer Straße und in Mockau II nicht eingerechnet.

Mit Blick auf die freien Kapazitäten in Landesliegenschaften und in den Kommunen halte ich das für absolut unnötig und unmenschlich. Dieses Vorgehen ermöglicht kein sicheres Ankommen in einer gesunden Umgebung. Die Zeltlager müssen geschlossen und das System der Aufnahme und Verteilung muss geändert werden: Die Aufenthaltsdauer in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes muss so kurz wie möglich gehalten und eine schnelle Verteilung in die Kommunen gewährleistet werden. Die kommunale Ebene braucht verlässliche Prognosen über die Verteilungen. Sofern Kommunen sich dann gezwungen sehen, neue Kapazitäten zu schaffen, müssen sie finanziell unterstützt werden. Das wäre ein vorausschauendes und humanes Vorgehen, anstatt Geld für Zelte aus dem Fenster zu werfen und Krisen-Interviews zu geben.

Hintergrund

Nach § 47 Asylgesetz sind Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, zunächst verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu leben. Die Aufnahmeeinrichtungen zu betreiben liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Nach dem Aufenthalt in den Aufnahmeeinrichtungen folgt die Verteilung in die Kommunen. Dort kann die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder in Wohnungen erfolgen. Sofern Menschen ihr eigenes Geld verdienen beziehungsweise das Asylverfahren positiv beendet ist, können sie auch selber eine Wohnung in der ihnen zugewiesenen Kommune anmieten.

PM 17.11.2021

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