Mit einer Eilvorlage überraschte die Stadtverwaltung die Stadträtinnen und Stadträte Ende Januar.
„Leipzig erhöht Elternbeiträge für Kindertagesstätten“ titelten die einschlägigen Medien.
Auch in der Linksfraktion wurde das Vorhaben der Stadtverwaltung anfangs skeptisch aufgenommen. Schließlich beschließen wir heute einen Haushalt, der von wegbrechenden Einnahmen und steigenden Ausgaben, vor allem im sozialen Bereich, geprägt ist. Von den jüngst bekannt gewordenen Landes-Kürzungen im Jugend- und in verschiedensten sozialen Bereichen ganz zu schweigen.
Will die Stadtverwaltung Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Kinder dieser Stadt betreiben? Diese Frage bewegte meine Fraktion in erster Linie.
Es geht mit der Vorlage um die dauerhafte Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege an die gestiegenen Betriebskosten. Und ja, aufgrund gestiegener Betriebskosten geht es um eine leichte Anhebung der Elternbeiträge – in der Kinderkrippe um 8,78 Euro/ Monat, in den Kindergärten um 4,36 Euro/ Monat und im Hort um 3,38 Euro. Darüber redet niemand gern offensiv. Darum ist es wichtig, den Kontext dieser Beitragsanpassung anzuschauen.
Dabei sind zwei Punkte herauszuarbeiten, die meine Fraktion mehrheitlich zur Zustimmung zur Vorlage bewegen:
Erstens sollen die in Leipzig geltenden prozentualen Anteile der Elternbeiträge an den durchschnittlichen Betriebs-, also Sach- und Personalkosten, auf niedrigem Niveau festgeschrieben werden.
Im sächsischen Kindertagesstättengesetz ist für jede Betreuungsart eine prozentuale Spanne für die Festsetzung der Elternbeiträge festgeschrieben. Sie beträgt für die Krippe 20 – 23 % und für Kindergarten bzw. Hort 20 – 30 % an den durchschnittlichen Betriebskosten aller Einrichtungen im Vorjahr. Auf Antrag von Links- und SPD-Fraktion wurde dieser Anteil im Sinne niedrigerer Elternbeiträge vor einem Jahr auf 21 % (vorher 22,984) für Krippenbetreuung bzw. auf 24 % (vorher 30 %) für den Kindergarten festgesetzt. Anders als in den vergangenen Jahren schöpft Leipzig die vom Freistaat definierte Spanne – den Hort ausgenommen – nicht maximal aus. Die Elternbeiträge sind und bleiben deshalb niedriger als im Jahr 2007.
Es ist zweitens der Beschlusspunkt 4 der Vorlage, der meine Fraktion mehrheitlich zur Zustimmung bewegt. Die Hälfte der Mehreinnahmen, die mit der Anpassung der Elternbeiträge erzielt werden (450.000 Euro) werden eben nicht zur abstrakten Haushaltskonsolidierung verwendet, sondern für die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt. Ich kann mit Fug und Recht sagen, dass dies auf einen Antrag meiner Fraktion zurückgeht, die im heute zu beschließenden Haushalt bei lediglich 166.000 Euro angesetzten Finanzmittel für die Qualitätssicherung und -entwicklung in den Kita, zu erhöhen.
Wir haben gestern gehört welchen Sinn diese Maßnahmen haben: u.a. bezahlte Reflektionszeit für die Erzieherinnen und Erzieher, Zeit um Inhalte und Methoden der Betreuung vor- und nachzubereiten, und um Fachveranstaltungen zu besuchen. Schließlich wollen Eltern ihre Kinder nicht irgendwo parken – es geht um anspruchsvolle Betreuung, von der die Kinder etwas haben. Die Qualität der Betreuung hat genau wie das Vorhalten eines ausreichenden Angebotes an Betreuungsplätzen für die Linksfraktion absolute Priorität. Darum schlagen wir ihnen in einem Ergänzungsantrag vor, die Qualitätssicherung jährlich langfristig fortzuschreiben und dies auch finanziell zu unterlegen.
Mit der langfristigen Verkoppelung der Elternbeiträge mit den Betriebskosten hat meine Fraktion kein Problem. Schließlich steht uns als Stadtrat immer frei die Elternbeiträge zum Gegenstand der Debatte zu machen und Korrektheit einzugreifen, wenn die Beiträge über Gebühr steigen. Wir dürfen in diesem Zusammenhang allerdings nicht vergessen, dass die Anteile der Eltern von der Kommune nicht willkürlich festgesetzt werden können, sondern von der Landesebene vorgegeben werden, prozentual und nicht absolut. Leipzig bewegt sich dabei wie erwähnt an der unteren Schwelle der im Sächsischen Kita-Gesetz festgeschrieben Grenze.
Was die Kommune gestalten kann sind die Ausnahmen von der Regel, sprich die Gewährung von Beitragsbefreiungen: Gänzlich von Kita-Beiträgen befreit sind in Leipzig immerhin 1/3 der Eltern – dies sind sozial Benachteiligte oder Familien ab dem 3. Kind, wenn die drei Kinder gleichzeitig eine Kindereinrichtung besuchen. Eltern mit zwei Kindern und Alleinerziehende können darüber hinaus gestaffelte Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Die bedenklicherweise wachsenden Teile armer Familien sind von der nominellen Erhöhung der Beiträge also nicht negativ betroffen.
Ein Problem bleiben die Grenzfälle, wovon eine wachsende Gruppe die der prekär Beschäftigten ist. Die Bemessungsgrenzen gehören unserer Ansicht erneut auf den Prüfstand.
Zum Schluss noch einmal zum Grundsätzlichen: Solang die Kita-Zuweisung des Freistaates weiter stagniert, wird den Kommunen Spielraum genommen, die Kita-Infrastruktur ordentlich auszubauen oder das Fernziel einer flächendeckenden kostenfreien Kita-Betreuung für alle Realität werden zu lassen.
Die gesetzlich festgeschriebene Zuwendung des Freistaates an die Kommune stagniert seit Jahren bei 1800 bzw. 1875 Euro pro Kind und Jahr. Dies ist nicht zeitgemäß und blendet die stetig steigende Sach- und Personalkosten in den Einrichtungen aus, die dann Kommune und Eltern wegzutragen haben.
Den Parteien, die die sächsische Landesregierung tragen – sie sitzen auch in diesem Stadtrat – sei in diesem Sinne nicht allein der Schwarzer Peter zugeschoben. Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, sollten sich ihre parteipolitischen Einflussmöglichkeiten vor Augen halten und diese vor allem nutzen die Landesgesetzgebung im Sinne der Kinder in dieser Stadt zu ändern.
Ein Gedanke zu „Rede zur Stadtratsitzung am 25.2. – Kitabeiträge“