Leipzigs OBM soll sich für Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen stark machen

In der Ratsversammlung am 18.9.2013 wurde der Antrag der Linksfraktion „Leipziger Initiative zur Begrenzung zukünftiger Mieterhöhungen“ beschlossen. Mit diesem  wird der Oberbürgermeister aufgefordert sich für die Einführung von Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen im Bestand und bei Neuvermietungen einzusetzen.

Die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im Bestand ist mit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes zum 1.5.2013 möglich geworden. Damit können die Bundesländer Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf ausweisen, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen von 20 % auf 15 % abgesenkt werden kann. In diesem Rahmen darf der/die Vermieter/in die Miete in einem Zeitraum von 3 Jahren erhöhen. Die bundesgesetzliche Regelung führte zu einer Änderung des BGB, in dem es nun im § 558 Abs. 3 Satz 2 neu heißt: „Der Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 % wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind.“
Es obliegt dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig also nun beim Freistaat Sachsen und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag vorzusprechen und sich dafür einzusetzen, dass Leipzig bzw. bestimmte Quartiere in der Stadt per Rechtsverordnung als Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze definiert werden. Der Freistaat hatte eine solche Regelung bereits im April 2013 abgelehnt.  Unter anderem München und Berlin haben dagegen kurz nach Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetz von der Gesetzesneuregelung Gebrauch gemacht.

Der zweite Punkt des LINKE-Antrages tangiert bundespolitischen Neuregelungsbedarf im Mietrechtsänderungsgesetz, der sowohl von MieterInnenorganisationen als auch den Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag dringlich eingefordert wurde. Leider erfolglos. Es geht um die Einführung einer so genannten Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Denn hier ist die Situation zunehmend dramatisch. MieterInnen, die einen neuen Mietvertrag abschließen, müssen häufig 20, 30 oder sogar 40 Prozent mehr zahlen als ihre Nachbarn im gleichen Haus, ohne dass es zu Instandhaltungs- oder Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen gekommen ist. DIE LINKE fordert, dass bei Neuvermietungen eine Erhöhung der Miete nur dann zulässig ist, wenn damit wohnwertverbessernde Maßnahmen verbunden sind. Der Mieterbund fordert, dass für Wiedervermietungsmieten eine Obergrenze eingeführt werden muss, die bei höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zudem sollen die Kommunen selbst und nicht die Bundesländer über die Einführung von Kappungsgrenzen entscheiden dürfen.
Gerade die Entscheidungsbefugnis über regulierende Maßnahmen ist ein zentraler Knackpunkt. Zwar kann der OBM sich bei landes- und bundespolitischen Gremien stark machen. Dass er Gehör findet, ist angesichts der politischen Linie von CDU und insbesondere der FDP, die sowohl in Sachsen als auch im Bund als Koalitionspartner der Union fungiert, nicht sonderlich wahrscheinlich.

Allein für die stadtpolitische Debatte um eine soziale Wohungspolitik ist die Entscheidung des Stadtrates vom 18.9. wichtig. Bisher hatte die Verwaltung die Warnungen vor langsam steigenden Mieten und Verdrängungstendenzen vor allem in boomenden Vierteln in Innenstadtnähe, Süden und Süd- & Altwest geleugnet  und stoisch auf den Leerstand von etwa 33.000 Wohneinheiten verwiesen. Die neue Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau argumentierte in der Ratsversammlung allerdings gegen den Standpunkt der Verwaltung (download als pdf) und verwies auch vor dem Hintegrund ihrer eigenen Erfahrung aus Berlin darauf, dass nur frühzeitiges Handeln tatsächlich gegen explodierende Mieten und Segregation helfen kann.

Die wohnungspolitische Debatte wird auch im Stadtrat weitergeführt werden. In den kommenden Wochen werden Debatte und Beschlussfassung weiterer Anträge zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes und der Ergänzung der Eigentümerziele der LWB folgen.

3 Gedanken zu „Leipzigs OBM soll sich für Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen stark machen“

  1. MIETMINDERUNG -BZW GÜNSTIG WOHNEN BEDEUTET ABER AUCH DAS KEINE IVESTIONEN IN SANIERUNG FUR PRIVAT ANLEGER INTERSANT SIND DAS DAZU FÜHRT DAS ALTBAU ZERFÄLLT UND NEUBAU GÜNSTIGER MIT KREDITEN DER PRIVATANLEGER ZU FINANZIEREN IST. DAS FÜHRT UNWEIGERLICH ZUM ABRISS BESTEHENDER VIERTEL UND ZUR VERDRÄNGUNG EINZELNER MENSCHEN. HIER IST DIE STADT IM ZWANG OBJEKTE DIE SIE EINZ VERKAUFT HAT FÜR TEURES GELD ZURUCK ZU HOLEN UND SOZIALEN WOHNRAUM ZU ERHALTEN UND ZU SCHAFFEN DER NICHT PRIV.WERDEN DARF.

  2. genau das is die argumentation u.a. der FDP und es ist „bisschen“ übertrieben. Ich find das falsch.
    1. Soll die Mietpreisbremse verhindern, dass MieterInnen Opfer von willkürlichen Preissprüngen werden. Eine Kappungsgrenze von 15 % bei Mieterhöhungen in bestimmten Gebieten wird keine/n Eigentümer/in umbringen. Und investiert wird dort trotzdem werden, da es sich ja um boomende Wohngebiete handelt (siehe München, Berlin oder zentrumsnahe Stadtteile in LEipzig). Fakt ist ausserdem, dass Neumietverträge oft die vorherige Miete massiv übersteigt ohne dass irgendwas an der Wohnung gemacht wird. Genau hier braucht es endlich ein Instrument zum Schutz der MieterInnen (das wäre die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen).
    2. Mietverhältnisse sind laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dem Eigentum gleichgestellt, d.h, dass MieterInnen mit Rechten gegenüber den VermieterInnen ausgestattet sind. Nach der LINKEN muss Wohnen ein Grundrecht sein, was die Stellung von MieterInnen noch mehr stärken würde. Die Sanierung von Wohnungen muss doch – vernünftig gedacht – zugunsten der Menschen, die in ihnen leben, nicht aber zugunsten des Profits der EigentümerInnen geschehen.

  3. DIE Mieten sollten dem Einkommen der Mieter angepasst werden es sollte eine Obergrenze und Untergrenze für gleichen Standard geben. Das 2 Vermietung teurer ist als erst Vermietung habe ich nie verstanden errechnet wird dies über den Verbrauch Nebenkosten der Vormieter was nicht mit den Verbrauch des Einzelnen ermessen läßt. Wohnung ist ein Grundrecht sollte auch so wahrgenommen werden vom Bürger und der Stadt die dafür sorge zu tragen hat wenn es nicht aus eigenen Mittel zu schaffen ist,und dafür wird zu wenig getan.Alles Verkaufen für ein schönen Zoo Affenland das sind sie richtig! Aber im Zoo kann keiner wohnen.

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