Seit mehreren Wochen ist in Sachsen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt.
Seit Erreichung der so genannten Überlastungsstufe im November dürfen Versammlungen nur noch ortsfest, also stationär, und mit maximal 10 Teilnehmenden, stattfinden.
Sachsen ist damit negativer Vorreiter bei der Einschränkung von Grundrechten, die jedem und jeder zustehen, meine ich.
Alle anderen Bundesländer hatten Versammlungen bisher lediglich unter Hygieneauflagen gestellt, die Art der Versammlung – Aufzug oder Kundgebung – und weitestgehend auch die Teilnehmer*innenzahl nicht reglementiert. „Versammlungsfreiheit muss unter Einhaltung von Hygieneauflagen garantiert werden!“ weiterlesen