Der Puschkinplatz in Riesa soll laut Presseberichten zu einem sogenannten „verrufenen Ort“ bzw. „gefährlichen Ort“ erklärt werden solle, wenn es nach der Riesaer Polizei ginge. An diesen Orten, die in § 19 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes normiert sind, kann die Polizei verdachtsunabhängig und anlasslos Personalien feststellen und Personen durchsuchen, ohne dass ein konkreter Straftatverdacht besteht.Dazu äußere ich mich mit meinen Genoss*innen Anna Gorskih und Christoph Giesler:
„Weg mit der verrufenen Praxis der Polizeiwillkür! – Warum der Puschkinplatz in Riesa kein „verrufener Ort“ ist.“ weiterlesen






