Bleiberecht für Mohammad – Kritik an Polizeieinsatz

Am 13. September 2022 sollte der 26-jährige Mohammad aus der Leipziger Südvorstadt von der Polizei abgeholt und abgeschoben werden. Nach Informationen des Sächsischen Flüchtlingsrates ist der Betroffene seit acht Jahren in Deutschland, ist staatenlos und kommt aus Palästina. Der junge Mann verletzte sich im Zuge der versuchten Abschiebung selbst. Zahlreiche Menschen kamen im Umfeld des Wohnhauses zusammen und übten Solidarität. Die Polizei war mit einem großen Aufgebot vor Ort, selbst das SEK wurde herbeigeholt. Schlussendlich wurde die Abschiebung abgebrochen und der Betroffene in ärztliche Behandlung übergeben. Die Abschiebung ist zunächst nur aufgeschoben. Am Abend demonstrierten 300 Menschen gegen die Abschiebung.
Mein Statement:

„Wir werben seit Juni diesem Jahres dafür, dass Sachsen geduldete Menschen im Vorgriff auf den anstehenden Chancenaufenthalt vor Abschiebungen schützt. Das hätte den heute Betroffenen möglicherweise vor der Abschiebung bewahrt. Denn der Bund plant Menschen, die mindestens fünf Jahre in Deutschland auch geduldet leben, einen zunächst einjährigen Aufenthalt zu ermöglichen. Neun Bundesländer haben bereits Maßnahmen ergriffen, diese Menschen schon heute vor Abschiebung zu schützen. Sachsen ist nicht dabei. Das macht mich angesichts der Ereignisse und der Menschen, die in dieser Zeit ebenfalls abgeschoben werden, besonders wütend.

Wütend macht mich auch der Polizeieinsatz. Der Betroffene hatte sich selbst verletzt und betonte, dass von ihm keine Fremdgefährdung ausgeht. Eine medizinische und psychologische Versorgung hätte die oberste Priorität gehabt. Dass die Polizeipräsenz die Lage nicht entspannt, sondern zur Eskalation beitragen muss, liegt doch auf der Hand. Im Februar diesen Jahres hat die schwarz-grün-rote Landesregierung einen „Leitfaden Rückführungspraxis“ auf den Weg gebracht, mit dem „Abschiebungen humaner gestaltet“ werden sollen. Davon war heute nichts zu spüren.

Jetzt müssen alle Kräfte darein gesetzt werden, Mohammad einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Der Polizeieinsatz muss kritisch ausgewertet werden. In derartigen Situationen ist nicht die Polizei am Zug, sondern psychologische und sozialarbeiterische Fachkräfte. Denn es geht zuerst um Menschenleben und nicht um den gewaltsamen Vollzug eines Verwaltungsaktes!

PM 13.9.2022

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