Vor einigen Wochen legte die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Änderung der Technischen Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm vor, welcher auch zur „Verbesserung der Bedingungen für Clubs und Livemusikspielstätten“ beitragen soll.
Ein zentraler Punkt im Entwurf ist die Einführung einer „Sonderregelung im Fall des Heranrückens von Wohnbebauung an gewerbliche oder industrielle Nutzung“. Anhand derer dürften unter Voraussetzungen nachts höhere Lärmwerte emittiert werden als bisher. Die Sonderregelung greift allerdings nur bei Bauprojekten auf Basis neuer Bebauungspläne und unter sehr eng gefassten Voraussetzungen, sodass diese bis Ende 2032 befristete „Experimentierklausel“ wohl kaum zur Anwendung kommen. Zudem wird im Entwurf zur Experimentierklausel Kultur nicht als eigene Kategorie betrachtet, Musik mit Gewerbelärm gleichgesetzt.
Das grün geführte sächsische Umweltministerium lehnt selbst diese beabsichtigte schmale Experimentierklausel ab. Selbst legt es keine Vorschläge zur Befriedung urbaner Lärmkonflikte oder zur Verbesserung der Situation von Clubs und Livemusikspielstätten zu vor. Das sagt die Stellungnahme des grün geführten Ministeriums aus.
Mit der Bundestagsabgeordneten Caren Lay äußere ich mich: „Grün geführtes Umweltministerium in Sachsen fällt Clubs und Livemusikspielstätten bei der TA Lärm in den Rücken“ weiterlesen