Erfolg für die Versammlungsfreiheit: Entscheidung des Verwaltungsgericht Leipzig zur Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügungen zu Silvester am Connewitzer Kreuz

Am Freitag, 20. April 2018 verhandelte das Verwaltungsgericht Leipzig drei
Klagen gegen die Allgemeinverfügungen, die die Stadt Leipzig im
Zusammenhang mit den Silvester-Ereignissen 2015/16 und 2017/ 18 verhängt
hatte. Demnach waren Versammlungen zum jeweilgen Jahreswechsel zwischen 23 und
6 Uhr untersagt.

Die Allgemeinverfügungen sind nicht haltbar, urteilte das Gericht nun am Freitag, 20. April 2018. Es mangelte demnach an ausreichenden Lageerkenntnissen und Gefahrenprognosen. Die Versammlungsfreiheit darf nicht den Interessen der Herstellung von Ordnung und Sicherheit geopfert werden.
So hatte die Stadt nicht ausreichend argumentiert warum von etwaigen Eil- oder Spontanversammlungen Gefahren ausgehen könnten. Als Argumente diente jeweils ein Sammelsurium diverser Ereignisse oder Internetveröffentlichungen, die keine klaren Bezüge zur Silvesternacht oder dem Einfluss etwaiger Versammlungen auf das Gesamtgeschehen aufwiesen.

Juliane Nagel, Stadträtin und Landtagsabgeordnete im Leipziger Süden wohnte der Verhandlung bei und kommentiert:

„Ich freue mich über die Entscheidung des Gerichts, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eindeutig stärkt. Dass die Stadt Leipzig die Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügungen recht schnell anerkannte, zeigt auf welch dünnem Eis sich die Versammlungsverbote selbst aus ihrer Sicht bewegten. Ich hoffe, dass die städtische Versammlungsbehörde sich in Zukunft nicht wieder von der Polizei unter Druck setzen lässt  derart schwere Eingriffe in Grundrechte vorzunehmen.“

>>> zur Pressemitteilung der Initiative für Versammlungsfreiheit zu den Urteilen des VG Leipzig

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