Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 ist gefährlicher Fallstrick für zivilgesellschaftliches und antifaschistisches Engagement

Zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 hagelt es weiter Kritik aus der LINKEN. Zu Wort melden sich nach der Expertin für Steuerpolitik der Bundestagsfraktion, Dr. Barbara Höll nun auch Juliane Nagel, Stadträtin der LINKEN in Leipzig und der finanzpolitische Sprecher der LINKEN Bundestagsfraktion, Dr. Axel Troost:

„Was vermutlich als Kampf gegen rechts getarnt werden soll, ist nichts weiter als ahnungsloses Stochern im Nebel, allerdings mit gefährlichen Gegenständen. Vermutlich denkt man sich in den zuständigen Ministerien ernsthaft, dass rechten Terrorgruppen ähnlich dem NSU, durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit die Handlungsfähigkeit entzogen sei“, so Juliane Nagel, die in und mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Vereinen und Initiativen in der Region Leipzig und ganz Sachsen zusammenarbeitet.

Nagel weiter: „Natürlich ist DIE LINKE der Meinung, dass neonazistischen Gruppierungen keine steuerlichen Vorzüge eingeräumt werden sollen. Wenn damit aber alle Vereine Gefahr laufen, der Willkür der Finanzämter ausgeliefert zu sein, müssen wir das strikt ablehnen. Die Formulierung im Referentenentwurf liest sich wie ein Freibrief für Politik im Namen der so genannten Extremismustheorie und die Übertragung der viel kritisierten Extremismusklausel ins Steuergesetz.“

Bisher musste das Finanzamt überprüfen, ob trotz Nennung in einem Verfassungsschutzbericht als extremistische Organisation eine Körperschaft nicht dennoch, ausreichend für eine steuerliche Begünstigung, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Die Streichung des Begriffs ‚widerlegbar‘ würde nach Ansicht beider LINKEN-PolitikerInnen eine Beweislastumkehr bedeuten.
Zukünftig entfiele damit die Überprüfung durch die Finanzämter. Stattdessen solle dann die Körperschaft vor Gericht gehen. Dies gelte laut Gesetzestext jedoch nur für die Einstufung als „extremistische Organisation“. In der Begründung zum Referentenentwurf heißt es demnach: „Körperschaften, bei denen der bloße Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit besteht und die nur als Verdachtsfall in einem Verfassungsschutzbericht erwähnt wurden, ist nicht auf Grund des Verdachtes die Gemeinnützigkeit zu versagen.“

Für Axel Troost, der seinen Wahlkreis im Landkreis Leipzig und in Nordsachsen hat, kein Grund zur Entwarnung: „In einem solchen Fall ist die Voraussetzung nach § 51 Absatz 3 Satz 1 der Abgabenordnung und damit das Vorliegen von Bestrebungen nach § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz durch das zuständige Finanzamt nebenher zu prüfen. Doch die Neuformulierung birgt Gefahren, weil sie auf alle Vereine und damit auch auf alle linken Gruppen, die sich seit vielen Jahren erfolgreich gegen Rechts engagieren, anwendbar wäre.“

Der LINKEN-Finanzexperte weiter: „Unsere sächsischen Erfahrungen, beispielsweise die Handygate-Affäre mit der massenhaften Erfassung von Handydaten auf Anti-Nazi-Demonstrationen, die Extremismusklausel des Schröder- bzw. Ulbig-Ministeriums oder die vielen rechtswidrigen Hausdurchsuchungen durch das sächsische Landeskriminalamt quer durch die Bundesrepublik lehren uns, sehr genau aufzupassen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf im Sinne der zivilgesellschaftlichen Vereine und Initiativen in unserer Region, aber auch in ganz Sachsen und bundesweit.“

Für Nagel und Troost bedeute dies, dass nur der entsprechende politische Wille zur Verfolgung linker Initiativen gegeben sein muss, um die Mittel im Kampf gegen die Nazis auf diejenigen anzuwenden, die eigentlich das gleiche Ziel haben. Dass das nicht unrealistisch ist, bewies gerade der Freistaat Sachsen oft auf traurige Weise.

Pressemitteilung, 24.5.2012

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