Einstellung von 129-Verfahren gegen AntifaschistInnen in Sachsen

Keine Entwarnung: Mehr als die Hälfte der Beschuldigten bleibt im Visier der Staatsgewalt. Radio-Interview mit der Kampagne Sachsens Demokratie

Am 13.7. ließ die Staatsanwaltschaft Dresden verlautbaren, dass die Ermittlungen gegen 21 Personen, die im Zuge der Proteste gegen den Naziaufmarsch in Dresden am 19.2.2011 ins Visier geraten waren, eingestellt wurden. Die 21 waren im Zuge eines gewaltsamen Polizei-Einsatzes im Haus der Begegnung aufgegriffen worden, wo das Informationszentrum des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Dresden nazifrei ansässig war. Der Tatvorwurf lautetet: Bildung einer kriminellen Vereinigung wegen der angeblichen Koordination von gewalttätigen Aktionen aus dem Infobüro heraus.
Die Einstellung bedeutet kein Ende der krassen Repressionen gegen AntifaschistInnen, über 25 Betroffene sind weiterhin von Ermittlungen nach §129 StGb betroffen.

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>>> Link zur Kampagne Sachsen Demokratie

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