Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei verbieten!

Der Einsatz von Pfefferspray kann für Menschen schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Dies nehmen Polizebeamte immer wieder, so z.B. auch bei den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Halle, in Kauf. Die Polizeigesetze setzen den Einsatzkräften nicht ausreichend bzw. gar keine Grenzen für den Einsatz des Reizgases.
Ergebnis eines Gutachtens, das im Auftrag der Bundestagsabgeordneten Karin Binder entstanden ist

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Auszug: Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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Der Einsatz von Pfefferspray wird in den Vorschriften des Bundes und der Länder nicht oder nur unkonkret beschrieben. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Pfefferspray sind kaum Gegenstand der Regelungen. Die Verwendung bei der Polizei erfolgt ohne eine medizinische Beurteilung der Wirkstoffe. Gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen durch Polizeibehörden sind gar nicht vorgesehen, obwohl die Fachliteratur gesundheitsbedrohlich Folgen des Einsatzes von Pfefferspray gegen Menschen beschreibt und zahlreiche Todesfälle belegt sind.

Pfefferspray ist zum Einsatz bei Polizeikräften als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges nicht geeignet. Der Reizstoff und die dafür verwendeten Sprühgeräte können auf Demonstrationen nicht so eingesetzt werden, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Mehrere Landesgesetze führen aus, dass die angewandten Mittel nach Art und Maß dem Verhalten, dem Alter und dem Zustand des Betroffenen angemessen sein müssen. Gegenüber Demonstranten ist es den Beamten jedoch nicht möglich, im Einsatzgeschehen gesundheitliche Vorbelastungen sowie den Einfluss von Medikamenten oder Drogen einzuschätzen. Nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) sowie dem UZwG Bln des Landes Berlin darf der zu erwartende Schaden nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen. Das konkrete Risiko einer lebensbedrohlichen Verletzung oder ein Todesfall kann bei Demonstrationen, beispielsweise zum Zwecke einer Platzräumung, nicht geduldet werden und ist daher nicht vom Grundgesetz gedeckt. Die Unkontrollierbarkeit der Wirkung von Capsicum-Reizstoffen stellt zudem das Erreichen des polizeilichen Zwecks bei Demonstrationen in Frage. Die von Reizstoffattacken verursachten Panik-, Angst- und Gegenwehrreaktionen bei den Betroffenen führen nicht zu einer besseren Kontrolle der Einsatzsituation sondern erhöhen das Risiko der Eskalation.

Besonders schwer wiegt, dass in den Anwendungsvorschriften keine vorsorgenden Maßnahmen zum Schutz von Personen vorgesehen sind, die Pfeffersprayangriffen von Polizeikräften ausgesetzt werden sollen. Werden Reizstoffsprühgeräte durch Vollzugsbeamten mitgeführt, muss sichergestellt sein, dass zur Erstbehandlung und ärztlichen Betreuung ausreichend Rettungskräfte vor Ort sind und diese die Verletzten auch erreichen können. Pfefferspray kommt in der Praxis nicht nur bei gewalttätigen Angriffen Einzelner gegen Polizisten zum Einsatz. Bei Großveranstaltungen wird es auch verwendet, um sich friedlich verhaltende Menschenansammlungen zurück zu drängen oder Sitzblockaden aufzulösen. In einer solchen Situation mit hoher Personendichte kommt es in der Folge eines Reizstoffeinsatzes häufig zu Panik-, Angst- und Gegenwehr-Reaktionen. Auch sind lebensbedrohliche Zustände durch Atemstillstand, Schock oder Herz-Kreislauf-Versagen möglich. Die unmittelbare Anwesenheit von Rettungskräften bei Auseinandersetzungen in Menschenmengen ist jedoch unwahrscheinlich. Den Beamten selbst ist es kaum möglich, gleichzeitig unmittelbaren Zwang auszuüben und bei Pfefferspray-Opfern erste Hilfe zu leisten oder die Betroffenen zu Rettungsplätzen zu geleiten, selbst wenn dies als Dienstanweisung vorgesehen wäre. Damit kann Pfefferspray aufgrund der unkalkulierbaren Wirkung auch nicht als das geeignete Mittel ausgewählt werden, welches den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.

Der Einsatz von Pfefferspray zum Einsatz bei Polizeikräften als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und zur Ausübung unmittelbaren Zwanges muss in Deutschland verboten werden. Die gesundheitlichen Risiken von Pfefferspray müssen grundlegend erforscht und generell Teil forensischer Untersuchungen sein.

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2 Gedanken zu „Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei verbieten!“

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