Deutsche Gründlichkeit: Bonitätsabhängiger Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien

Im März 2013 beschoss die Bundesregierung ein Kontingent von 5000 Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien in Deutschland aufzunehmen. Im Rahmen der Innenministerkonferenz im Dezember desselben Jahres wurde diese Zahl auf 10.000 verdoppelt. In Leipzig sind bis dato 13 Menschen, die dieser Kategorie zugeordnet werden, angekommen.

Vergegenwärtigt man sich die immense Zahl von über 2 Millionen Menschen, die bisher aus den Wirren des Syrien-Krieges geflüchtet sind, und die sich nach Angaben des UNHCR im Laufe des Jahres 2014 verdoppeln wird, erscheint diese Zahl lächerlich. Der Zugang zu dem besonderen Status als Kontingentflüchtling ist zudem äußerst kompliziert.
Demnach soll ein großer Teil des Kontingentes durch Flüchtlinge mit besonderen Kompetenzen zum Wiederaufbau des Landes nach dem Ende des Konfliktes gefüllt werden, faktisch durch eine gesellschaftliche Elite.
Chance auf Aufnahme haben grundsätzlich nur die, die über den Libanon ausreisen, sich vor dem 31.3.2013 beim UNHCR registrieren lassen und ein kompliziertes Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben.
Begünstigt werden laut Festlegung der Bundesregierung EhepartnerInnen, Verwandte ersten und zweiten Grades sowie minderjährige Kinder. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die Angehörigen in Deutschland verbindliche Verpflichtungserklärungen unterschrieben werden müssen, für den Lebensunterhalt der potentiellen Flüchtlingen zu sorgen. Die Ausländerbehörden nehmen dann so genannte Bonitätsprüfungen vor.

Aufgrund der hohen Aufnahmekriterien waren bis Jahresende 2013 erst etwa 1700 Menschen aus den Flüchtlingslagern im Libanon über das Programm nach Deutschland gekommen, über den Familiennachzug waren es ca. 600. Viele der bereits in Deutschland lebenden Verwandten, die eine reguläre Aufenthaltserlaubnis oder einen deutschen Pass haben müssen, können es sich schlichtweg nicht leisten ihre Angehörigen zu versorgen.

Sachsen gehört zu den letzten Bundesländern, die im November 2013 mittels Erlass einer Aufnahmeordnung den Weg zur Aufnahme der Kontingentflüchtlinge frei gemacht haben.

Im November 2013 waren lediglich 17 Menschen im Freistaat angekommen, zwei Familien wurden in Nordsachsen und eine in Chemnitz untergebracht. Auf eine Anfrage der Linksfraktion im Stadtrat zu Leipzig wurde am 12.2.2014 bekannt, dass zudem im vergangenen Jahr 13 Kontingentflüchtlinge aus Syrien in Leipzig angekommen sind. Diese wohnen in einer Übergangswohneinrichtung in Böhlitz-Ehrenberg und werden durch das Sozialamtes bei Wohnungssuche und der Vermittlung in Integrationskurse unterstützt. Laut Verteilerschlüssel sind bis zu 64 syrische Kontingentflüchtlinge in Leipzig zu erwarten. Eine Zahl, die aufgrund der Beschränkungen vermutlich niemals erreicht wird.

Die Kontingentflüchtlinge sind „normalen“ Asylsuchenden insofern besser gestellt, als dass sie das Asylverfahren nicht durchlaufen müssen, sondern eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erhalten, die gegebenenfalls verlängert werden kann. Dass die Schutzmaßnahme nur temporär ist und damit nicht den Status von Resettlement (1) hat, war der Bundesrepublik besonders wichtig. Die Auserwählten sind zudem berechtigt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Im Jahr 2013 lag die Gesamtzahl der Asylsuchenden aus Syrien in Deutschland bei etwa 10.000. Wohlgemerkt sind dies nur die, die den Weg nach Deutschland erfolgreich genommen haben. Summa summarum ist es also nur ein Bruchteil, der den temporär sicheren Status als Kontingentflüchtling in Anspruch nehmen kann.

Fakt ist: die Kontingente für besonders schutzbedürftige Menschen auf der Flucht müssen erhöht werden. Vor allem müssen aber auch die bürokratischen Hürden zur Erlangung des besonderen Status vermindert bzw. abgeschafft werden. Nicht zuletzt bedürfte es einer dauerhaften Aufenthalts-Perspektive in Deutschland, für die, die bleiben wollen.

(1) Während der Aufenhalt für die vereinbarten Kontigente für Flüchtlinge aus bestimmten Staaten begrenzt ist, meint Ressettlement die „dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt und ihnen die Möglichkeit bietet, sich im Land zu integrieren.“

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