Auch die Stimme von wohnungslosen Menschen zählt!

Am 26. September 2021 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt. Wieder werden zahlreiche Menschen, wie Kinder und Jugendliche oder Menschen ohne deutsche Staatsbürger:innenschaft, davon ausgeschlossen sein. Eine Gruppe, die unter bestimmten Bedingungen ein Wahlrecht hat, nimmt dieses aufgrund der eigenen prekären Lebenssituation und dem Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben allerdings kaum wahr: Menschen ohne festen Wohnsitz.

Im April 2019 beschloss der Leipziger Stadtrat den Antrag, wohnungslose Menschen zur Wahlbeteiligung zu motivieren. Dies wurde bereits zur Landtagswahl 2019 erprobt. Auch in diesem Jahr liegt entsprechendes Informationsmaterial der Stadt Leipzig vor, das in den verschiedenen Anlaufstellen an die Betroffenen verteilt wird. Information ist das Eine, der politische Einsatz für die Verbesserung der Wohn­- und Lebensbedingungen von wohnungslosen Menschen das Andere, meine ich:

„Die Stimme von Wohnungs- und Obdachlosen zählt genauso wie alle anderen! Es ist daher wichtig, dass die Stadtverwaltung in den Notunterkünften und über die Träger der Wohnungslosenhilfe auch in diesem Jahr über das Wahlrecht zur Bundestagswahl informiert. Denn der Weg zur Wahlbeteiligung ist für Menschen ohne Meldeadresse ungleich steiniger.“

Da die Betroffenen in der Regel nicht im Meldeverzeichnis registriert sind und keine Wahlbenachrichtigung zugesandt bekommen, müssen sie entweder persönlich bis Freitag, dem 3. September 2021 in der Briefwahlstelle im Neuen Rathaus (Untere Wandelhalle, Martin-Luther-Ring 4) oder bis Montag, dem 5. September 2021 per Einwurf im Fristenbriefkasten am Neuen Rathaus (Ecke Martin-Luther-Ring/Lotterstraße) einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Voraussetzung ist, dass sie sich seit mindestens drei Monaten gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt sofort in der Briefwahlstelle, dann kann unmittelbar per Briefwahl oder am 26.9.2021 im Wahllokal gewählt werden.

„In jedem Fall müssen die Beseitigung von Wohnungslosigkeit und die damit verbundene Benachteiligung bei der Gesundheitsversorgung, die Beeinträchtigung der Privatsphäre und der individuellen Sicherheit oben auf die politische Agenda. Dadurch kann auch die politische Beteiligung der Betroffenen gestärkt werden. Denn wer sich Tag für Tag Sorgen um seine eigene Existenz machen muss, hat kaum Ressourcen für politisches Engagement geschweige denn Hoffnung, dass die Politik ihre Situation verbessert.“

PM 24. August 2021

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