Änderungsantrag zum Bebauungsplan Stadtteilzentrum Lindenauer Markt

Mit einem Änderungsantrag zum am Mittwoch, 21.4.2010 im Leipziger Stadtrat zur Beschlussfassung stehenden „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 286 „Stadtteilzentrum Lindenauer Markt“ wollen die AntragsstellerInnen den zahlreichen Kritikpunkten an der Umsetzung der KAUFLAND-Ansiedlung Rechnungen tragen
Die einzelnen Änderungsvorschläge wurden eng mit ExpertInnen und AnwohnerInnen diskutiert.

Der Antrag greift Einwände von Trägern öffentlicher Belange, z.B. des Regierungspräsidiums Leipzig, und von BürgerInnen auf.
Konkret geht es um:
– die Verkleinerung des Verbrauchermarktes von 3.470 qm auf 2.500 qm
– die Reduzierung der Parkplätze von 235 auf 100
– den Erhalt von Grünflächen um den Neubau
– die Überdachung des Parkdecks
– den vollständigen Erhalt sowie Sanierung der denkmalgeschützten Häuser Lindenauer Markt 2, 4 und Kuhturmstraße 1a.

Die AntragsstellerInnen erklären: „Wir stellen uns nicht prinzipiell gegen die Errichtung eines Einkaufsmarktes am Lindenauer Markt. Ein solches muss sich allerdings städtebaulich in das Umfeld einfügen und die verkehrsbezogenen Gegebenheiten, die tatsächliche Kaufkraft im nahen Umfeld sowie die Belange von AnwohnerInnen berücksichtigen. Der aktuelle Bebauungsplan trägt dem nicht Rechnung.

Letztendlich müssen auch langfristige vorbereitete und diskutierte Vorhaben aktuelle Entwicklungen, wie die Errichtung von Einkaufszentren im Umfeldzb. Leutzsch-Arkaden) oder die Tendenz zur kleinteiligen, auf Vielfalt basierenden Entwicklung des Lindenauer Marktes, einbeziehen.“

Laut Antrag soll soll der veränderte Bebauungsplan dem Stadtrat innerhalb eines Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit den BewohnerInnen des Ortsteils soll darüber hinaus spätestens bis zum Jahresende ein integriertes Verkehrskonzept für den Lindenauer Markt und benachbarte Straßen erarbeitet werden.

Änderungsantrag zur Drucksache V/ 297
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 286 „Stadtteilzentrum Lindenauer Markt“, Stadtbezirk Leipzig Altwest, Ortsteil Altlindenau, Satzungsbeschluss

AntragsstellerInnen:
Jens Herrmann, Juliane Nagel, Pia Witte (StadträtInnen Fraktion DIE LINKE)
Mathias Weber (Stadtrat SPD-Fraktion)
Marion Ziegler (Stadträtin Bürgerfraktion)

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Be­bauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen hat die Ratsversammlung mit dem Er­gebnis geprüft, dass die Abwägung der folgenden Punkte wie folgt geändert wird:

a) I-7.1 (Es werden erhebliche Bedenken hinsichtlich der Vertriebsform und Größendimen­sionierung des Projektes sowie möglicher Auswirkungen auf die vorhandene Versorgungs­struktur geäußert)
Die Verkaufsfläche des Verbrauchermarktes wird auf 2500 qm begrenzt.

b) II-2.4. (Es wird die Zunahme des Verkehrs in der Rietschelstraße und den umliegenden Straßen und Schleichverkehr befürchtet. Zu- und Abfluss des Verkehrs sind nicht geklärt.)
Die Zahl der Stellplätze für den ruhenden PKW-Verkehr wird auf 100 begrenzt.

c) II-4.1 (Öffentlich nutzbare Grünflächen werden dem Bürger entzogen und bebaut …)
Für die durch die Verkleinerung des Bauvorhabens entstehenden Freiflächen gelten die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans. Diese Flächen sind als Grünfläche auszuweisen, solange sie nicht bebaut werden.

d) II-6.8 (Das Parkdeck sollte komplett überdacht und begrünt werden).
Der Parkplatz für den ruhenden PKW-Verkehr ist in den Baukörper unterirdisch zu integrieren oder zu überdachen und zu begrünen.

e) II-8.3 (Es wird nicht verstanden, dass Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und genutzt werden, rückgebaut bzw. abgebrochen werden.)
Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude Lindenauer Markt 2, 4 und Kuh­turm­straße 1a sind vollständig zu erhalten und denkmalgerecht zu sanieren. Sie sollen im Erd­ge­schoss wieder Verkaufsräume erhalten, die von der Straße aus begehbar sind.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, nach Zustimmung des Bauherren zu den Än­de­rungen unter Punkt 1 den geänderten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan neu auszulegen. Sollte der Bauherr dieser Änderung nicht zustimmen, ist der Stadtrat umgehend unter Angabe der Gründe des Bauherrn darüber zu informieren.

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, innerhalb eines Jahres nach Zustimmung des Bauherrn zu den Änderungen unter Punkt 1 den entsprechenden Satzungsbeschluss dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. Unter Einbeziehung der Bewohner des Ortsteiles wird zeitnah ein integriertes Ver­kehrskonzept für den Bereich des Lindenauer Marktes und der benachbarten Straßen erarbeitet und finanziell untersetzt. Dieses Konzept ist spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Satzungsbeschluss, jedoch aller spätestens bis zum Jahresende dem Stadtrat zu Bestätigung vorzulegen.

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