Laut Medienberichten finden zwischen dem 13. und dem 26. Oktober 2014 auch in Deutschland Fahndungen gegen irregulär eingereiste Migrantinnen und Migranten statt. Im Rahmen der „Mos Maiorum“ (latein. „Sitte der Ahnen“) genannten EU-weiten Polizei-Aktion werden Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Flughäfen und Autobahnen verstärkt kontrolliert.
Die „Gemeinsamen Polizeioperationen“ werden durch die halbjährig wechselnden EU-Präsidentschaften organisiert, diesmal durch Italien. Deutschland beteiligt sich an der polizeilichen Großaktion, deren Ziel es ist, einen Lagebericht zu den Reiserouten von Migrantinnen und Migranten ohne Papiere innerhalb der Europäischen Union zu gewinnen. Auch in Sachsen werden Kräfte der Bundespolizei im Rahmen von „Mos Maiorum“ verstärkt Schwerpunktfahndungsmaßnahmen durchführen. Dazu erklärt Juliane Nagel, in der Fraktion DIE LINKE zuständig für Migrations- und Asylpolitik:
Was wie eine Routinemaßnahme wirkt, ist der Inbegriff einer inhumanen europäischen Asylpolitik, die auf Abschottung setzt. Erst am vergangenen Wochenende berieten die EU-Innenminister darüber, die Seenotrettung im Mittelmeer drastisch zurückzufahren. Die deutsche Bundesregierung plant zudem weitere asylrechtliche Verschärfungen, zum Beispiel die schnellere Inhaftierung von irregulär eingewanderten Flüchtlingen. Genau diese „irregulären Grenzübertritte“ sind jedoch oft das Resultat unhaltbarer Aufnahmebedingungen in Grenzstaaten wie Ungarn, Italien und Griechenland. Deutsche Gerichte haben wiederholt die mit dem Dublin-Abkommen vorgesehene Abschiebung in eben jene Staaten gestoppt.
Die EU-weite Fahndung „Mos Maiorum“ öffnet genau wie ihre Vorgängeraktionen Racial Profiling-Maßnahmen Tür und Tor. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollmaßnahmen der Polizei richten sich gegen äußerlich als „fremd“ wahrnehmbare Menschen und werden nicht aufgrund on deren Verhalten oder konkreter Verdachtsmomente durchgeführt. Vor diesem Hintergrund wurde Racial Profiling Ende 2012 vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz als rechtswidrig eingestuft, weil es gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstößt. Ich gehe davon aus, dass auch der Sächsischen Staatsregierung dieses Urteil bekannt ist und dass Racial Profiling geahndet wird, wenn Polizeibeamte in Sachsen es durchführen sollten.
Mit zwei Kleinen Anfragen werde von der Staatsregierung Auskunft über das Ausmaß von „Mos Maiorum“ in Sachsen und zum Racial Profiling einfordern. Anstelle einer mindestens fragwürdigen rassistischen Kontrollpraxis brauchen wir in Sachsen einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Migrantinnen und Migranten.
PM Linksfraktion im Sächsischen Landtag, 14.10.2014